Zweibrücken Fahrerflucht nur erfunden: Geldstrafe für Polizisten

Zweibrücken · Am Mittwoch ist ein 26-jähriger Beamter im Amtsgericht Zweibrücken wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt worden.

 Das Amtsgericht Zweibrücken.

Das Amtsgericht Zweibrücken.

Foto: Rainer Ulm

Wegen Vortäuschens einer Straftat ist ein 26-jähriger Polizist am Mittwoch im Amtsgericht Zweibrücken zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Für Strafrichter Stefan Pick war es „ganz klar“, dass der junge Polizeikommissar eine selbstverschuldete Beschädigung seines Autos als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angezeigt hatte. Das habe die Beweisaufnahme zweifelsfrei bestätigt, auch wenn der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe. Eine Straftat vortäuschen, „das geht als Polizeibeamter überhaupt nicht!“, sagte Strafrichter Pick in seiner Urteilsbegründung.

Oberamtsanwalt Volker Gries hatte dem 26-Jährigen in seiner Anklageschrift neben dem Vortäuschen einer Straftat auch falsche Verdächtigung vorgeworfen, weil er in einer zweiten Version des Unfallhergangs seinem Onkel hatte in die Schuhe schieben wollen, der Verwandte habe das Fahrzeug in eine Leitplanke gesetzt. Das Verfahren wegen falscher Verdächtigung wurde allerdings am Mittwoch eingestellt, weil das Gericht in dieser Hinsicht den Tatbestand als nicht erfüllt sah. Zudem liege hier gar keine Straftat vor, wie der Verteidiger des 26-Jährigen, der Homburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, anmerkte.

Laut Anklageschrift soll der junge Mann Ende Dezember 2019 mit seinem Auto zwischen Limbach und Homburg aus unbekanntem Grund an einer Leitplanke entlang geschrammt sein. Wodurch an dem Fahrzeug ein Schaden von etwa 6000 Euro entstand, was ein Sachverständiger später errechnet hatte. Aber statt es bei dem selbstverschuldeten Unfall ohne Fremdeinwirkung zu belassen, zeigte der 26-Jährige die Kollision bei seinen damaligen Kollegen der Polizeiinspektion Zweibrücken als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, im Volksmund auch „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ genannt, gegen unbekannt an. Er habe das Auto, gab er zu Protokoll, am 25. Dezember 2019 auf der Pirmasenser Straße in Zweibrücken abgestellt.

Als er wieder einsteigen wollte, habe er bemerkt, dass der Pkw von einem vorbeifahrenden Fahrzeug beschädigt worden war. Womit er nicht gerechnet hatte: Seine Kollegen auf der Polizeiwache machte das Schadensbild stutzig. „Es passte einfach nicht zum angegebenen Unfallhergang“, sagte ein 56-jähriger Polizeihauptkommissar am Mittwoch im Zeugenstand. Auch ein bereits damals eingeschalteter Gutachter habe festgestellt, dass „das Fahrzeug in Bewegung gewesen sein muss, als der Schaden entstand“. Damit von seinen Kollegen konfrontiert, soll der 26-Jährige schließlich zugegeben haben, die Unwahrheit gesagt zu haben. Und er präsentierte eine zweite Version des Unfallhergangs: Er sei seinerzeit mit seinem Onkel aus der Dominikanischen Republik am Steuer und er selbst als Beifahrer unterwegs gewesen. Der Onkel sei irgendwo zwischen Lebach und Homburg mit seinem Auto an eine Leitplanke geraten. Er habe das nicht gleich zugeben wollen, rechtfertigte er sich damals seinen Kollegen gegenüber, weil er sich nicht sicher gewesen sei, ob sein Verwandter überhaupt mit seiner dominikanischen Fahrerlaubnis hätte auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Als seine Kollegen ihn Anfang 2020 aufforderten, mit seinem Onkel auf die Dienststelle zu kommen, um den Sachverhalt zu klären, knickte er ein und gab zu, selbst am Steuer gesessen und den Schaden verursacht zu haben.

Gegen den 26-jährigen Zweibrücker läuft seit Anfang des Jahres ein Disziplinarverfahren. Zudem ist der junge Polizist in eine andere Dienststelle in der Südwestpfalz versetzt worden, was der Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken Matthias Mahl im Zeugenstand bestätigte. Und der Erste Polizeihauptkommissar fügte, wohl mit Blick auf den großen Vertrauensverlust gegenüber dem jungen Kollegen, hinzu: „Er wird wohl auch nicht mehr nach Zweibrücken zurückkommen. Es ist zu viel Porzellan zerschlagen worden.“

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