Strafbefehl rechtskräftig 4500 Euro Geldstrafe für Ex-DRK-Geschäftsführer

Zweibrücken · Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht beantragt, gegen Mario Sauder einen Strafbefehl zu erlassen – wegen Untreue.

Ex-DRK-Geschäftsführer Mario Sauder

Ex-DRK-Geschäftsführer Mario Sauder

Foto: Nadine Lang

Es sind sozusagen die Nachwehen der fast zweieinhalb Jahre tobenden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz und seinem ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder. Die Angelegenheit schien bereits zu den Akten gelegt, als sich beide Seiten im September 2021 im vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken laufenden Schadensersatz-Prozess, in dem das DRK Forderungen gegen Sauder geltend gemacht hatte, auf eine Zahlung von 7000 Euro einigten. Eigentlich wollte das DRK von Sauder gut 30 000 Euro erstattet haben – als Ausgleich für den Schaden, den der Ex-Geschäftsführer angerichtet haben soll (wir berichteten).

Doch am Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken auf Anfrage unserer Zeitung mit, sie habe „nach Abschluss des zivilrechtlichen Verfahrens“ beim Amtsgericht Zweibrücken beantragt, gegen Sauder einen Strafbefehl „in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro“, also von 4500 Euro, zu erlassen. Laut Leitender Oberstaatsanwältin Iris Weingardt habe ihre Behörde „dem früheren Geschäftsführer des DRK“ darin „zwei Vergehen der Untreue vorgeworfen“.

Hintergrund: Das DRK hatte der fristgemäßen Kündigung Sauders zum 31. Dezember 2020 damals wegen „finanzieller Unregelmäßigkeiten“ sofort eine fristlose Kündigung nachgeschoben und ihn wegen Untreue angezeigt.

Bei den Untreue-Vorwürfen sei ihre Behörde davon ausgegangen, dass der Ex-Geschäftsführer „eine Korrektur seiner Überstundenauflistung um über 450 Stunden ohne Anordnung oder Genehmigung veranlasste“ – und zwar für Überstunden, die er während seiner Probezeit im Jahre 2005 geleistet habe, erläuterte Oberstaatsanwältin Weingardt. „Im Juni und Oktober 2019 wies er (Sauder) einen Mitarbeiter an, die entsprechende Auszahlung – wiederum ohne Genehmigung – von Geldern an sich für diese Überstunden vorzunehmen, und zwar zu dem zum Zeitpunkt 2019 bestehenden Stundensatz für Überstundenvergütung. Insgesamt ließ er sich so für die Überstunden einen Betrag von rund 22 000 Euro ausbezahlen.“ Das Amtsgericht Zweibrücken, so die Behördenchefin weiter, habe den Strafbefehl auch „antragsgemäß“ erlassen, was übrigens einem Urteil gleichkommt. Er sei zwischenzeitlich rechtskräftig.

Das bedeutet auch: Sauder hat keinen Einspruch gegen den Strafbefehl und damit gegen die verhängte Geldstrafe eingelegt, was er innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung hätte tun können und sein gutes Recht gewesen wäre. Allerdings hätte der Einspruch zwangsläufig dazu geführt, dass die Sache dann hätte mündlich und öffentlich im Amtsgericht verhandelt werden müssen. Offenbar wollte sich Sauder einen weiteren Prozess aber nicht antun.

Sein Rechtsanwalt Christian Zinzow ließ am Mittwoch auf Nachfrage die Beweggründe seines Mandanten unkommentiert. Jedoch hatte der Pirmasenser Anwalt bereits nach dem Ende des Zivilrechtsverfahrens gesagt, sein Mandant sei „erleichtert, dass die Sache endlich abgeschlossen ist“. Und: „Die Situation hatte ihn (Sauder) sehr belastet – auch wegen der öffentlichen Resonanz.“

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