"Entweder ganz oder gar nicht"

Zweibrücken. Geld ab Kilometer eins auf der Fahrt zur Arbeit - darüber freuen sich auch die Zweibrücker Pendler. Sowohl diejenigen, die zum Arbeiten in die Rosenstadt kommen, als auch solche, die von hier aus zur Arbeit fahren, empfinden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag als gerecht

Zweibrücken. Geld ab Kilometer eins auf der Fahrt zur Arbeit - darüber freuen sich auch die Zweibrücker Pendler. Sowohl diejenigen, die zum Arbeiten in die Rosenstadt kommen, als auch solche, die von hier aus zur Arbeit fahren, empfinden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag als gerecht. In und um Zweibrücken sind davon laut Pendlerstatistik der Bundesagentur für Arbeit rund 25000 Menschen betroffen: 11000 Menschen gehören dabei zu den so genannten Auspendlern, während zirka 14000 Personen regelmäßig zur Arbeit nach Zweibrücken "einpendeln"."Eine absolut richtige Entscheidung", ist die erste Reaktion von Eugenia Ernst (Fotos: ihi) zu dem Urteil. Die 22-Jährige arbeitet als Verkäuferin in einer Bäckerei und pendelt dafür zwischen Eppenbrunn und Zweibrücken. "Das macht täglich insgesamt 70 Kilometer. Klar freue ich mich." Nach dem Regelsatz der Pendlerpauschale, 30 Cent pro Kilometer, erhält Ernst jetzt 15Euro pro Arbeitstag, statt 8,70Euro wie vor dem Urteil. "Meine Mehrkosten zahlt mir doch auch keiner", kritisiert dagegen Heiko Wunderberg die Pendlerpauschale grundsätzlich. Der bei der Zweibrücker Stadtverwaltung Angestellte ist nach Jahren des Pendelns in die Innenstadt gezogen. Jetzt bezahlt er für seine Wohnung mehr als zuvor. Wunderberg folgt dem Gericht zwar in soweit, dass die Pendler nicht willkürlich in verschiedene Entfernungen eingestuft werden sollten. Er sieht Leute, die bewusst in die Nähe des Arbeitsplatzes ziehen, allerdings klar benachteiligt. "Dann die Pauschale lieber ganz abschaffen", fordert der 40-Jährige. Von dieser Alternative hält Claudia Titze, Verkäuferin im City-Outlet, gar nichts. Sie hat bis Mitte des Jahres in Homburg gearbeitet und lag als Zweibrücker "Auspendlerin" damit genau in der nicht mehr bezuschussten Entfernungszone von 20 Kilometern. "Da gab es für mich gar nichts, trotz der Fahrtkosten", so die 38-Jährige. Also genau die Form von Ungleichheit, die das Gericht nun als verfassungswidrig erklärt hat. Auch wenn sie bei ihrem jetzigem Job von der Pauschale nicht mehr profitiert, Claudia Titze ist froh darüber, dass sie mittlerweile nur noch ein paar Minuten Fußweg zur Arbeit zurücklegen muss.Für Norbert Bopp bedeutet die Entscheidung aus Karlsruhe wie für viele andere auch eine "nicht ganz unerhebliche Steuerrückzahlung" für das Jahr 2007. Auch er gehört zu jenen, die täglich im Auto Richtung Rosenstadt aufbrechen. In seinem Fall aus Pirmasens. Im Hinblick auf zukünftige Neuregelungen bei der Pendlerpauschale hält der 57-jährige Heizungsverkäufer einen Grundsatz für dringend geboten: "Entweder ganz oder gar nicht."

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