Entscheidung über wiederkehrende Beiträge fällt

Zweibrücken. Zahlen künftig alle Grundstücksbesitzer für den Ausbau der Straßen oder bleibt es dabei, dass nur die Grundstücksbesitzer ihren Beitrag zahlen, wenn die eigene Straße ausgebaut wird? Diese Frage beantwortet der Zweibrücker Stadtrat heute, 17 Uhr, in der Sitzung im großen Saal des Rathauses

 Über die Form, mit der künftig der Straßenausbau in Zweibrücken finanziert wird, entscheidet heute der Stadtrat. Foto: dpa

Über die Form, mit der künftig der Straßenausbau in Zweibrücken finanziert wird, entscheidet heute der Stadtrat. Foto: dpa

Zweibrücken. Zahlen künftig alle Grundstücksbesitzer für den Ausbau der Straßen oder bleibt es dabei, dass nur die Grundstücksbesitzer ihren Beitrag zahlen, wenn die eigene Straße ausgebaut wird? Diese Frage beantwortet der Zweibrücker Stadtrat heute, 17 Uhr, in der Sitzung im großen Saal des Rathauses.Seit fünf Jahren kämpft eine Bürgerinitiative für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge und die FDP setzt sich seitdem für das neue Beitragssystem ein. Doch der Stadtrat hat seit 2006 eine Änderung des Systems mehrfach abgelehnt. Zuletzt im Juni des vergangenen Jahres. Die Argumente blieben im Wesentlichen gleich: Die Befürworter der wiederkehrenden Beiträge betonen den solidarischen Gedanken der Beitragsform. Zudem würde die jährliche Belastung vertretbar, während beim Einmalbeitrag der Eigentümer auf einmal viel Geld zahlen muss. Ein Vorteil wäre, dass der Stadt regelmäßig Geld für den Straßenausbau zur Verfügung steht. Die Gegner befürchten den hohen Verwaltungsaufwand. Zudem erwarten sie, dass dann alle Grundstücksbesitzer ihre Straße als erstes ausgebaut haben wollen und nach dem höchsten Standard. Bei den wiederkehrenden Beiträgen zahlen auch die Anlieger von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Die zahlten bisher nur für Gehwege und Beleuchtung.Wenn sich der Stadtrat in einer Grundsatzentscheidung für wiederkehrende Beiträge ausgespricht, berät der Rat auch über Eckpunkte, die in die Satzung aufgenommen werden. Die Satzung wird dann vermutlich im neuen Jahr verabschiedet. Zu den Eckpunkten gehört das Abrechnungsgebiet. Entweder die gesamte Stadt. Oder ein eigenes Abrechnungsgebiet für die 1972 eingemeindeten Stadtteile. Weiter muss der Beitragsmaßstab für die Nutzung und die Geschosszahl festgelegt werden. Auch die so genannte Schonfrist gehört in eine Satzung. Das heißt, wer in den letzten Jahren einen Ausbaubeitrag gezahlt hat, muss eine gewisse Zeit keine wiederkehrenden Beiträge zahlen.

Auf einen BlickDer Stadtrat tagt heute, 17 Uhr, im Rathaus. Neben der Debatte zu den wiederkehrenden Beiträgen wird der Jahresabschluss der Festhalle festgestellt und die Mieten der Festhalle festgelegt. Dazu stehen Anträge der Fraktionen auf der Tagesordnung. sf

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