Mammutprozess gegen Drogenhändler Elf Jahre Haft für einen führenden Kopf der Drogenhändler

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat in der vergangenen Woche die vier parallel laufenden Verhandlungen gegen insgesamt elf Männer fortgesetzt, die in der Südwest- und Saarpfalz gemeinsam mit Rauschgift gehandelt haben sollen.

Jetzt geht es offenbar Schlag auf Schlag: Am vergangenen Freitag ist der zweite von ursprünglich elf angeklagten mutmaßlichen Mitgliedern einer Drogenhändlerbande verurteilt worden. Die Männer hatten sich seit April 2021 in vier parallel laufenden Prozessen mit vier, drei und zwei Mal zwei Angeklagten vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten müssen.

Erst am Freitag vor zwei Wochen war ein 33-jähriger Angeklagter zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden – wegen Handels mit Betäubungsmitteln in drei Fällen (wir berichteten). An diesem Freitag nun bestrafte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas einen 36-jährigen Angeklagten mit elf Jahren Haft. Außerdem ordnete sie – wie schon bei seinem Komplizen zuvor – zweieinhalb Jahre Direktvollzug und eine anschließende zweijährige Unterbringung des stark Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Weiterhin soll bei dem 36-Jährigen der Ertrag aus den umfangreichen Rauschgiftgeschäften von rund 660 000 Euro eingezogen werden.

Möglich wurde das schnelle Ende auch dieses Verfahrens, weil sich Staatsanwältin Karin Ephan und der Verteidiger des Angeklagten, der Frankfurter Rechtsanwalt Torsten Fuchs, zuvor auf einen Strafkorridor von zehn bis zwölf Jahren verständigt hatten und der 36-Jährige gestanden hatte, in fünf Fällen mit Drogen gehandelt zu haben. Dabei war es im Sommer 2020 um die Lieferung und den Weiterverkauf von zwei Mal zehn, je ein Mal 20 und 70 Kilogramm Marihuana sowie ein Mal um elf Kilogramm Kokain gegangen.

In ihrer Urteilsbegründung wies Richterin Thomas auf die „einschlägigen Vorstrafen“ des 36-Jährigen hin, der offenbar selbst drogenabhängig sei und deshalb für längere Zeit in eine Entziehungsanstalt gehöre. Für Staatsanwältin Ephan stand fest, dass der Angeklagte nicht nur ein einfaches Bandenmitglied gewesen war, sondern zum Führungsgremium gehört, die Fäden gezogen und „in allen Geschäften seine Finger drin gehabt hatte“. Auch zeigte sie sich überzeugt, dass der 36-Jährige, der auch als Kampfsportler und in der Kaiserslauterer Hooligan-Szene aktiv gewesen sein soll, bei den ihm vorgeworfenen Drogengeschäften weitaus mehr verdient hat als die 660 000 Euro, die nun bei ihm eingezogen werden sollen. Sie beantragte zwölf Jahre Freiheitsentzug für den Angeklagten. Dessen Verteidiger bezweifelte ein bandenmäßiges Vorgehen seines Mandanten und hielt zehn Jahre Haft für angemessen. Schließlich blieb die Strafkammer mit elf Jahren Haft in der Mitte.

Damit bleibt der dritte der während dieses Prozesses angeklagten Männer alleine im Gerichtssaal zurück. Der 31-Jährige will sich möglicherweise im Oktober zu den Vorwürfen äußern, wie er durch seinen Verteidiger, den Ludwigshafener Rechtsanwalt Alexander Klein, am Freitag mitteilen ließ.

Auch die übrigen drei parallel laufenden Prozesses mit vier und zwei Mal zwei Angeklagten gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft hatte den ursprünglich elf und nun nur noch neun Männern zum Prozessbeginn im April 2021 bandenmäßigen Drogenhandel vorgeworfen. Demnach sollen sie sich Mitte 2018 zusammengeschlossen und bis November 2020 in über 100 Fällen kiloweise Betäubungsmittel im Millionen-Wert umgeschlagen haben. Dabei sollen sie Marihuana, Amphetamin, Kokain und Haschisch bei Lieferanten vor allem im Rhein-Main-Gebiet oder übers Internet erworben und in der Südwest- und Saarpfalz, auch in Pirmasens und Zweibrücken, weiterverkauft haben.

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