Zufahrt zum Hallplatz Elektro-Poller soll dreiste Autofahrer ausbremsen

Zweibrücken · Die Zufahrt von der Rosengartenstraße zum Hallplatz ist ab sofort nur noch während Lieferzeiten möglich.

 Mitarbeiter der Firma Hausalit und des Umwelt- und Servicebetriebes bringen zur besseren Sichtbarkeit noch Signalstreifen an den drei Pollern in der Rosengartenstraße an.

Mitarbeiter der Firma Hausalit und des Umwelt- und Servicebetriebes bringen zur besseren Sichtbarkeit noch Signalstreifen an den drei Pollern in der Rosengartenstraße an.

Foto: Martin Wittenmeier

(maw) Am Ende der Rosengartenstraße ist ab sofort Schluss: Ein versenkbarer Pfosten versperrt seit Mittwoch außerhalb der Lieferzeiten die Zufahrt zum Hallplatz. Der Stadt war es schon länger ein Dorn im Auge, dass Autos willkürlich in die Fußgängerzone fahren, dort parken oder den Hallplatz als Wendehammer benutzen konnten. Nach einigen Diskussionen hatte der Stadtrat daher den Einbau eines Pollers beschlossen.

In den vergangenen knapp vier Wochen hatte der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) zunächst die nötigen Tiefbauarbeiten abgeschlossen, die Straßenverkehrstechnik-Firma Hausalit anschließend den Einbau des Elektro-Pollers vorgenommen, der jetzt noch zur besseren Sichtbarkeit mit einem reflektierenden Markierungsstreifen beklebt wurde, damit niemand versehentlich gegen die Säule fährt. Rund 40 000 Euro hat das Aufstellen des Pfostens gekostet. Am Mittwoch nun haben Vertreter von Stadt, Polizei, Feuerwehr, UBZ, Ordnungsamt und DRK gemeinsam die Funktionsfähigkeit des E-Pollers getestet. „Den Probelauf hat er schonmal bestanden. Jetzt geht es darum, unberechtigten Verkehr in der Fußgängerzone abzuhalten“, erklärt die städtische Beigeordnete Christina Rauch.

Schließlich ist der Bereich in der Innenstadt nur zu bestimmten Zeiten und für Fahrzeuge mit Sondernutzung freigegeben. Doch viele Autofahrer ignorieren diese Vorschriften, „weil sie nur mal schnell was zu erledigen haben“, betont Klaus Stefaniak, Leiter des Zweibrücker Ordnungsamtes. Dabei gilt im Wendebereich ein absolutes Halteverbot. „Die Fahrzeuge, die hier unberechtigt halten, werden nicht nur verwarnt, sondern auch abgeschleppt. Ein paar Meter weiter hinten in der Rosengartenstraße gibt es genügend Parkplätze“, sagt Stefaniak.

Der absenkbare Poller soll zusätzlich für klare Verhältnisse sorgen. Denn eigentlich dürfen unter der Woche nur von sechs bis elf Uhr Pakete und Waren direkt vor die Türen der Geschäfte gefahren werden. Samstags ist bereits um zehn Uhr Schluss und an Sonntag herrscht ein generelles Fahrverbot in der Fußgängerzone. Sobald diese Zeiten überschritten sind, springt automatisch an den beiden seitlichen Pollern eine Ampel an und signalisiert, dass der E-Poller die Zufahrt von der Rosengartenstraße auf den Hallplatz (und umgekehrt) beendet. Wer sich dann noch mit seinem Fahrzeug in der Sperrzone befindet, ist dort zwar nicht gefangen, muss sich aber beispielsweise über die Poststraße, Mühlgasse oder Ritterstraße den Weg aus der Fußgängerzone bahnen. An diesen Standorten seien laut Rauch aktuell keine weiteren Poller geplant.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Neben Polizei und Feuerwehr verfügen auch ASB, THW, UBZ und das Ordnungsamt über Schlüssel oder sogenannte Transponderkarten, mit denen der Elektro-Poller jederzeit gesenkt oder gehoben werden kann. Das soll verhindern, dass etwa Rettungskräfte bei einem Notfall die Einfahrt auf den Hallplatz versperrt bleibt. Ansonsten gilt: Wer eine Ausnahmeregelung will, muss sich an das Ordnungsamt wenden, erklärt Stefaniak.

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