Einbrecher muss für ein Jahr hinter Gitter

Zweibrücken · Um drei Monate hat das Zweibrücker Landgericht die Gefängnisstrafe eines Einbrechers verkürzt. Positiv wirkte sich aus, dass der 32-Jährige die Tat nun zugab.

Ein Geständnis wirkt sich fast immer positiv auf das Strafmaß aus - auch wenn es sehr spät erfolgt. Das zeigte gestern eine Berufungsverhandlung vor dem Zweibrücker Landgericht. Nachdem ihn das Jugendschöffengericht am 3. Dezember vergangenen Jahres zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt hatte, entschieden die Richter gestern, diese Strafe auf ein Jahr zu verringern. "Reißen sie sich aber jetzt am Riemen", gab Richter Michael Schubert dem mehrfach einschlägig vorbestraften 32-Jährigen mit auf den Weg, der nun erst einmal hinter Gitter wandert.

Der Angeklagte räumte ein, dass er an einem Einbruch in der Zeilbäumerstraße in Zweibrücken beteiligt war. Gemeinsam mit zwei Komplizen - einer stand Schmiere - ist das Trio in der Zeit vom 21. Juli bis 8. August 2012 über den Balkon in das Haus eingestiegen. Der Bewohner befand sich damals im Urlaub. Sie erbeuteten ein Notebook im Wert von 500 Euro, eine Playstation im Wert von 500 Euro, diverse Spiele und Goldschmuck im Wert von rund 4000 Euro.

Der 32-Jährige stand zu diesem Zeitpunkt unter Bewährung. Nach Angaben seiner Bewährungshelferin sei er sehr "unzuverlässig". So habe er eine Arbeitsauflage nur zum geringen Teil erfüllt und sei mehrmals zu vereinbarten Terminen nicht erschienen. Der Verteidiger Walter Höh führte in seinem Plädoyer vor allem die familiäre Situation seines Mandanten an. So habe dieser drei Kinder, um die er sich kümmern müsse. Auch wenn der Einbrecher wegen eines Bewährungswiderrufes wieder in Haft sei, halte er eine Strafe von acht Monaten für ausreichend. Das sah der Oberstaatsanwalt allerdings anders: "Das sehr späte Geständnis kann keine übermäßige Bedeutung haben."

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