Zweibrücken Die Ausgangssperre ist wieder aufgehoben

Zweibrücken · Seit Samstag ist Maßnahme weg vom Tisch. Grund ist neues Bundesgesetz. OB rechnet mit „Kopfschütteln“ der Bürger.

 Als ob die Stadtverwaltung es so bestellt hätte: Dramatisch glühend ging die Sonne am Donnerstagabend zur Zeit der Ausgangssperre hinter dem Rathaus unter. Rosamunde Pilcher hätte es nicht anrührender in Szene setzen können.

Als ob die Stadtverwaltung es so bestellt hätte: Dramatisch glühend ging die Sonne am Donnerstagabend zur Zeit der Ausgangssperre hinter dem Rathaus unter. Rosamunde Pilcher hätte es nicht anrührender in Szene setzen können.

Foto: Mathias Schneck

Kaum eingeführt, ist die Ausgangssperre in Zweibrücken auch schon wieder aufgehoben. Am Donnerstag trat sie in Kraft, weil die Inzidenzen im Vorfeld über 100 lagen. Doch jetzt gibt es Änderungen, bedingt durch das am Donnerstag von Bundestag und Bundesrat in rekordverdächtigem Tempo verabschiedete Bundesinfektionsschutz-Gesetz, die dazu führen, dass die Ausgangssperre in Zweibrücken erst einmal zu Ende ist. Ein absolutes Verwirrspiel für die Menschen.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) wirkte am Freitagnachmittag daher nicht gerade glücklich, als er im Gespräch mit unserer Zeitung die Änderung ankündigte – ahnend, dass viele jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln würden über das, was auf Bundes- und Landesebene im Kampf gegen Corona so alles zutage tritt.

Wosnitza erklärte, wie das Hin und Her zustande kommt: „Durch das Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutz-Gesetzes zieht der Bund die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ab einer Inzidenz über 100 Infizierten pro 100 000 Einwohner an sich.“

Heißt: Es liegt jetzt nicht mehr an der Landesregierung, den Kommunen, etwa der Stadt Zweibrücken, vorzuschreiben, was dann zu tun ist. Das Heft des Handelns hat jetzt der Bund in der Hand.

Ausfluss dessen sei, so Wosnitza, dass die aktuell geltende Allgemeinverfügung, erst am Mittwoch erlassen, am Samstag, null Uhr, bereits wieder aufgehoben ist. Und mit ihr die Ausgangssperre.

„Das Bundesgesetz regelt, dass an drei Tagen vor dessen Inkrafttreten eine Inzidenz von unter 100 erreicht werden muss, damit es nicht greift. Das ist in Zweibrücken der Fall“, erläuterte der Oberbürgermeister. Er machte am Freitagnachmittag darauf aufmerksam, es sei wichtig zu beachten, dass die Ausgangssperre ja am Freitagabend ab 21 Uhr noch galt bis zur Aufhebung um Mitternacht (der Merkur informierte darüber in einer Eilmeldung auf der Internetseite www.pfaelzischer-merkur.de).

Wosnitza sagte weiter, die zu diesem Zeitpunkt noch gültige Allgemeinverfügung der Stadt sei „ein Verwaltungsakt, dessen Außerkraftsetzung durch die Stadtverwaltung publiziert werden muss“. Dies sei am Freitag auf der Internetseite der Stadtverwaltung geschehen.

Ab Samstag gelte dann die ganz frische, „19. Corona-Bekämpfungsverordnung“ des Landes – „voraussichtlich“, merkte Wosnitza an. Denn mit der Juristerei ist das immer so eine Sache. Und in Sachen Corona, Verordnungen und Ausgangssperren wird nicht nur für Otto Normalverbraucher die Lage immer unübersichtlicher.

Der OB weiter: „Vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch das Land darf somit die Außengastronomie wieder öffnen“ – wohlgemerkt mit Testung und entsprechenden Hygiene- und Abstandregelungen.

Für Geschäfte gilt, dass Einzelterminshopping mit maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig ist. Gleiches gilt auch für Büchereien und Archive.

Laut dem Oberbürgermeister gibt es auch Erleichterungen im Sport. Unter den Maßgaben der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen Fitnessstudios öffnen. Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen aus medizinischen und hygienischen Gründen bleibt weiter erlaubt. Neu ist, dass auch wieder Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Massagesalons und ähnliche Einrichtungen öffnen dürfen. Die gültigen Abstands- und Hygienerichtlinien sind hier einzuhalten.

Wosnitza räumte ein, er sei sich „im klaren darüber“, dass die neuen Regelungen durch die Änderungen des Bundesgesetzes bei vielen Zweibrückern „für Kopfschütteln sorgen werden und schwer nachvollziehbar erscheinen.“

Er merkte zugleich an: „Wichtig ist aber, da wir schon seit einigen Tagen unter einer Inzidenz von 100 liegen, können wir schneller als gedacht wieder Lockerungen (...) ermöglichen. Es ist allerdings ein trügerisches Bild. Mit steigenden Inzidenzzahlen können auch schnell wieder Verschärfungen durch die Bundesnotbremse drohen.“

Mit dem Samstag überschreite Zweibrücken beim Robert-Koch-Institut erstmals wieder die Inzidenz von 100 Infizierten auf 100 000 Einwohner. Ab dem dritten Tag in Folge mit einer Inzidenz über 100 greife am übernächsten Tag die Bundesnotbremse. Heißt im Klartext – oder vielleicht besser im „Unklartext“: Die Ausgangssperre war da, wurde aufgehoben und kehrt womöglich sehr bald wieder zurück . . .

 Kurz vor 21 Uhr im Rosengarten. Der kleine Junge am Wasserbecken schöpft  Wasser – gelassen, in sich ruhend. Weiß er doch: Steter Tropfen höhlt den Stein. Nichts ist von Dauer. Auch eine Ausgangssperre nicht.

Kurz vor 21 Uhr im Rosengarten. Der kleine Junge am Wasserbecken schöpft  Wasser – gelassen, in sich ruhend. Weiß er doch: Steter Tropfen höhlt den Stein. Nichts ist von Dauer. Auch eine Ausgangssperre nicht.

Foto: Mathias Schneck
 Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) bedauert selbst das Hin und Her.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) bedauert selbst das Hin und Her.

Foto: Mathias Schneck

Für die Ordnungshüter gab es bei der Ausgangssperre in der Nacht auf Freitag laut Stadtpressesprecher Jens John nichts zu beanstanden. „Es war sehr ruhig“, bilanziert er auf Anfrage. Die nächtlichen Kontrollen seien durch die Polizei erfolgt, da der Kommunale Vollzugsdienst nur eingeschränkte Schichten habe; aufgrund der Personalstärke seien keine 24-Stunden-Schichten möglich.

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