Kolumne: Unsere Woche Ein Sieg der Vernunft!

Treffen sich zwei Anwälte. „Wie geht’s?“, fragt der eine. „Man kann nicht genug klagen!“, entgegnet der zweite.

Kolumne: Unsere Woche: Ein Sieg der Vernunft!
Foto: SZ/Roby Lorenz

Weil der Kalauer genau stimmt, ist ihm eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen.

Umso schöner ist es, wenn denn ein Konflikt im wörtlichen Sinne mal klag(en)los endet. Konkret ist dank außergerichtlicher Einigung auf Vorschlag einer weisen Richterin dem Amtsgericht in Zweibrücken wenigstens die Fortsetzung des Prozesses einer Zweibrückerin gegen den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) erspart geblieben. Richterin und Anwälte können sich deshalb in der gewonnenen Zeit um deutlich Sinnvolleres kümmern, als teure Gutachter einzuschalten und den Streit darüber zu schlichten, ob denn ein Fahrzeug des UBZ an der Mauer der Hauseigentümerin einen Schaden von 200 (in Worten: zweihundert) Euro angerichtet hat.

UBZ-Chef Werner Bosslet hat kurzerhand einen Maurer in Marsch gesetzt, und der hat die Mauer repariert. Scheint in der Tat keine größere Sache gewesen zu sein. Unterm Strich sind jetzt alle happy: Die Eigentümerin der Mauer strahlt mit der Wand um die Wette, auf letzterer blühen schon wieder liebevoll arrangierte Blümchen. Der UBZ-Chef ist aus den Schlagzeilen heraus. Und der gesunde Menschenverstand hat – was leider viel zu selten der Fall ist – obsiegt.

Ja, sogar für unsere Redaktion beziehungsweise die Kollegen, die seit August des vergangenen Jahres über die Causa berichtet und dafür (teils kopfschüttelnd) sogar eigens beim Termin vor Gericht anwesend waren, ist noch ein kleines Lob herausgesprungen.

So könnte jede Woche enden!

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