Oberbürgermeisterwahl Ein Lebensretter als OB-Anwärter

Zweibrücken · Soldat Thomas Kewel ist der sechste Kandidat, der ins Rennen geht. Heute entscheidet der Wahlausschuss offiziell über die Zulassung. Ein eingestelltes Verfahren gegen Atilla Eren wirkt sich nicht negativ aus.

 Gestern Held, morgen Stadtoberhaupt? Anfang 2015 zeichnete Andreas Hannemann (links) den Zweibrücker Fallschirmjäger Thomas Kewel als Lebensretter mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr aus.

Gestern Held, morgen Stadtoberhaupt? Anfang 2015 zeichnete Andreas Hannemann (links) den Zweibrücker Fallschirmjäger Thomas Kewel als Lebensretter mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr aus.

Foto: rup

Kurz vor der offiziellen Kandidatenbekanntgabe heute um 16 Uhr hat auch der sechste Interessent offiziell seinen Hut in den Ring um die Wahl zum Zweibrücker Oberbürgermeister geworfen: Der parteilose Bewerber Thomas Kewel aus Ixheim hat nach eigenen Angaben rund 260 Unterschriften von Unterstützern aus dem Stadtgebiet gesammelt und am Montag vor Bewerbungsschluss um 18 Uhr abgegeben. Also über 100 mehr als die 150 nötigen. „Manche hatten sich aber doppelt eingeschrieben“, beschreibt Kewel, warum er auf den letzten Drücker erneut auf Stimmenfang gehen musste. Zuvor schon sei er zu dem Zweck viel in der Stadt unterwegs gewesen – in zahlreichen Firmen, im Altenheim, bei der Caritas, in Foto- und Blumengeschäften oder Reisebüros.

Der 35-jährige Berufssoldat kommt aus Thüringen und wohnt seit 19 Jahren in der Rosenstadt. Nebenbei studiere er im Fernstudium Psychologie, berichtet er. Er sei sehr motiviert, etwas in Zweibrücken zu verändern. „Ich liebe die Stadt, will mich engagieren und frischen Wind ins Rathaus bringen“, umreißt er seine Beweggründe für die Wahl. Er habe Ideen, wie das hochverschuldete Zweibrücken neue Geldquellen erschließen könne. Es gelte etwa, den Tourismus anzukurbeln. „Die Stadt hat viele Attraktionen. Doch die meisten, die Zweibrücken nicht kennen, wissen nur vom Outlet, nichts vom Rosengarten oder dem Pferdegestüt.“ Das gelte es zu ändern, um Leute anzulocken.

Für Aufsehen sorgte Kewel 2014 durch eine selbstlose Tat. Im Oktober sei er mit einem Kameraden im Bus auf dem Weg zur Arbeit gewesen, als ein Mitfahrer ihn auf einen Brand in einem Haus nahe der Alexanderskirche aufmerksam gemacht habe. „Als wir hinkamen, hörten wir Schreie, traten die Tür ein und machten eine Räuberleiter“, erinnert sich Kewel. Die Einwohner der oberen Stockwerke hätten bereits die Jalousien abgeschnitten und ihre Kinder daran heruntergelassen. „Wir haben sie entgegengenommen“, so Kewel. Er selbst lag eine Woche mit Rauchgasvergiftungen im Krankenhaus. Dafür wurde der Fallschirmjägersoldat mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber ausgezeichnet.

Neben Kewel haben Marold Wosnitza (SPD), Bürgermeister Christian Gauf (CDU), Klaus Peter Schmidt (AfD) sowie die ebenfalls parteilosen Atilla Eren und Andreas Wente ihre Unterlagen eingereicht. Der Wahlausschuss entscheidet heute öffentlich im kleinen Sitzungssaal des Rathauses in der Herzogstraße 1 darüber, ob alle auch gültig sind. Wie aus dem Rathaus hinter vorgehaltener Hand verlautete, ist dies der Fall.

Damit enden heute auch Spekulationen um Atilla Eren, die ein Zweibrücker bei Facebook ausgelöst hatte. Franz Mazurkiewicz hatte dort behauptet, Eren habe sich im Januar dieses Jahres beim Zweibrücker Amtsgericht „wegen eidesstaatlicher Falschaussage“ eine Geldstrafe über 1500 Euro eingehandelt. Auf Merkur-Nachfrage schwieg Mazurkiewicz zu Hintergründen. Die Leitende Zweibrücker Oberstaatsanwältin Iris Weingardt schrieb auf Merkur-Anfrage: „Von der Staatsanwaltschaft wurde ein Verfahren wegen Falscher Versicherung an Eides Statt geführt. Ich betone ausdrücklich, dass keine Verurteilung erfolgte. Vielmehr wurde das Verfahren vom Amtsgericht Zweibrücken nach Paragraph 153a Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage zunächst vorläufig und nach Zahlung der Auflage endgültig eingestellt.“

Eren räumt den Fall auf Anfrage ein. Ein vormals guter Freund habe im Juni/Juli 2017 aus einem seiner Firmenwagen den Fahrzeugbrief entwendet und nicht mehr zurückgeben wollen. Da er einem Streit aus dem Weg habe gehen wollen, habe er keine Anzeige erstattet, später auf der Zulassungsstelle beim Versuch, den Wagen abzumelden, allerdings behauptet, er habe den Fahrzeugbrief verloren. Nach seiner Schilderung war das die Falschangabe, um die sich das Verfahren drehte. Zu Ermittlungen kam es demnach, weil der Bekannte seinerseits behauptet habe, der Wagen gehöre ihm. „Ich stehe dafür gerade, dass ich gesagt habe, ich habe den Fahrzeugschein verloren. Ich hätte zur Polizei sollen. Aber dann müsste ich immer noch gucken, wie ich die Papiere wieder beibringe. Ich wurde beklaut und nicht umgekehrt!“ Die 1500 Euro Auflage, die er habe zahlen müssen, seien ans Tierheim gegangen, „für einen guten Zweck“, wie Eren unterstreicht.

Der Fall wirkt sich ohnehin nicht auf Erens Wählbarkeit aus. In Paragraph 45 Strafgesetzbuch heißt es nämlich nur: „Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“

 Jetzt bewirbt sich Thomas Kewel (aktuelles Foto) um den Platz des Zweibrücker Oberbürgermeisters.

Jetzt bewirbt sich Thomas Kewel (aktuelles Foto) um den Platz des Zweibrücker Oberbürgermeisters.

Foto: Thomas Kewel

Stadtsprecher Heinz Braun sagte gestern, man habe auch den Fall Eren genau geprüft: „Das ist kein Ausschlussgrund.“ Dinge wie Vorstrafen prüfe man allerdings nicht grundsätzlich, sondern nur, wenn man entsprechende Hinweise darauf erhalte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort