Verwaltungsgericht: Eine Zweibrücker Regel erhöht die Ansteckungsgefahr sogar eher UBZ hat Coronaschutz-Auflagen für Bestattungen falsch ausgelegt

Zweibrücken · Verwaltungsgericht erlaubt nach Eilklage eine Trauerfeier mit rund 30 Personen vor der Aussegnungshalle auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof.

 Die Aussegnungshalle („Leichenhalle“) auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof mit dem strittigen Vorplatz. (Archivbild)

Die Aussegnungshalle („Leichenhalle“) auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof mit dem strittigen Vorplatz. (Archivbild)

Foto: Nadine Lang
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort