Rechtsstreit um Linksherzkatheter-Messplatz in Ex-Evangelischem Krankenhaus Zweibrücken Helexier gibt Nardini Angiographiegerät bald zurück

Zweibrücken · Seitdem der neue Eigentümer des einstigen Evangelischen Krankenhauses das teure Gerät Ende September beschlagnahmt hatte, musste das Nardini-Klinikum seine Patienten für Gefäß-Untersuchungen zur Uniklinik Homburg bringen.

 Das Corpus Delicti: Noch steht das Angiographiegerät des Nardini-Klinikums in einem kleinen ungenutzten Behandlungsraum in der ersten Etage des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses – fest verankert in Fußboden und Zimmerdecke – und wartet auf den nun von Helexiers Anwalt versprochenen baldigen Abtransport.

Das Corpus Delicti: Noch steht das Angiographiegerät des Nardini-Klinikums in einem kleinen ungenutzten Behandlungsraum in der ersten Etage des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses – fest verankert in Fußboden und Zimmerdecke – und wartet auf den nun von Helexiers Anwalt versprochenen baldigen Abtransport.

Foto: Rainer Ulm

Helexier will das monatelang umstrittene Angiographiegerät ohne Wenn und Aber umgehend an das Zweibrücker Nardini-Klinikum zurückgeben. Das hat Hermann Comtesse, Rechtsanwalt der Eigentümerfirma des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses (EvK), am Freitag in einem Gespräch mit dem Merkur versprochen.

Das Nardini hatte Helexier jüngst verklagt, weil der Betreiber der neuen (aber von der Stadt noch nicht konzessionierten) privaten „Himmelsberg Fachklinik“ im ehemaligen EvK Ende September 2020 beim Auszug seiner „Inneren Abteilung 2“ aus dem Gebäude das Angiographiegerät nicht herausgeben wollte. Helexier hatte die Weigerung zunächst damit begründet, mit dem Kauf des Gebäudes vom Zweibrücker Unternehmen Immobilia im März 2020 auch das Inventar erworben zu haben – also einschließlich Links-Herzkatheter-Messplatz.

Dann argumentierte die Helexier GmbH, ihr lägen keinerlei Belege vor, die beweisen könnten, dass das Gerät tatsächlich dem Nardini gehört. Schließlich gab Helexier bei einem Gütetermin vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken vor, bezüglich des Gerätes von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht und es zurückgehalten zu haben, weil das Nardini noch für mehrere Monate Miete und Nebenkosten in fünfstelliger Höhe schuldig sei. Eine Behauptung, die das Nardini vor Gericht postwendend zurückgewiesen hatte.

Die Zivilkammer, so der Saarbrücker Rechtsanwalt Comtesse, habe Helexier nun den ihr vom Nardini vorgelegten Eigentumsnachweis für den Links-Herzkatheter-Messplatz weitergeleitet. Zwar berate die Helexier-Geschäftsführung noch darüber, „aber es sieht gut aus“, sagte der Rechtsanwalt. Es laufe auf eine baldige Übergabe des Geräts hinaus.

Mehr noch: Das Unternehmen, das laut Handelsregister-Eintrag im südwestpfälzischen Heltersberg ansässig ist, wolle die Übergabe des medizinischen Geräts – aktueller Wert: zwischen 50 000 und 70 000 Euro – nicht mehr von den ausstehenden Zahlungen abhängig machen. Allerdings behalte sich Helexier „Gegenansprüche vor“, sagte Rechtsanwalt Comtesse.

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