Dury begrüßt Urteil gegen NPD-Mitglied

Zweibrücken/Wallhalben. "Mir gefällt diese Entscheidung

Zweibrücken/Wallhalben. "Mir gefällt diese Entscheidung. Wir leben in einer wehrhaften Demokratie, die darf man nicht den Verfassungsfeinden überlassen!" Mit diesen Worten kommentiert Walter Dury, der ehemalige Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Mittwoch: Dabei hatte sie Eilanträge des NPD-Kandidaten Sascha Wagner gegen den Landkreis Südwestpfalz und gegen die Verbandsgemeinde Wallhalben abgewiesen, mit denen er seine vorläufige Zulassung zu Wahl zum Verbandsgemeindebürgermeister in Wallhalben gefordert hatte. Die Kandidatur hatte zuvor der Wahlausschuss der Verbandsgemeinde abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Wagner nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, weil er unter anderem Berichte auf der NPD-Website und in der "Pfalz-Stimme" schreibt.Auch habe er an rechtsextremistischen Veranstaltungen teilgenommen, Details hatte das Gericht Neustadt aber nicht genannt. Verboten ist die NPD allerdings nicht, auch wenn politische Bestrebungen in dieser Richtung bereits seit Längerem laufen. Für Dury ist das Urteil dennoch voll gerechtfertigt. Der Jurist: "Man kann auch verfassungsfeindliche Meinungen äußern, ohne dass die Partei verboten ist." Wagners Kandidatur diene in den Augen Durys nur dazu, "unausgegorenes, unsägliches Propagandamaterial unters Volk zu bringen." ek

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