Homburger muss hinter Gitter Drogenhandel: Zwei Jahre und fünf Monate Haft

Zweibrücken · Gestern wurde im Prozess gegen den 37-jährigen Mann aus Homburg, der mit drei weiteren Personen in ein Drogengeschäft verwickelt war, bei dem auf einem Parkplatz in Zweibrücken fünf Kilogramm Amphetamin  zum Preis von 15 000 Euro verkauft werden sollten (wir berichteten), das Urteil gesprochen.

Die erste Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Susanne Thomas sah im Vorgehen des Angeklagten, der Kontakte knüpfte und bei Vorbereitung und Ausführung zumindest gegenwärtig war, nicht die unmittelbare Tathandlung – aber die Beihilfe zur Tatbegehung als gegeben. Zwei Jahre und fünf Monate Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lautete das Urteil, das sich im unteren Bereich der vorgesehenen Strafspanne von drei Monaten bis zu über elf Jahren bewegte. Immerhin das 57-fache der als nicht gering eingestuften Menge, sollten bei dem Deal in Zweibrücken verkauft werden. Zugute kam dem Angeklagten sein Geständnis und dass – wofür er nichts konnte – die Drogen wegen des Einschreitens der Polizei nicht auf den Markt kamen. Außerdem ist er nicht einschlägig vorbestraft und hat die Zeit seit seiner Festnahme im Februar  in anzurechnender Untersuchungshaft verbracht. Staatsanwältin Karin Ephan hatte in diesem Rahmen plädiert. Verteidiger Max Kampschulte sprach von einem fairen Urteil, das seinem Mandanten noch alle Möglichkeiten offenlasse, auch zur Durchführung einer Therapie. Da auf eine Revision verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

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