Drogen im Blut: Mann hatte Führerschein zurecht verloren

Zweibrücken · Ein Rechtsausschussfall um einen Führerscheinentzug vom 30. Juni 2015 ist jetzt abgeschlossen: Ein Zweibrücker war dabei im November 2014 in eine Verkehrskontrolle geraten, die Beamten hatten in seinem Blut Amphetamine festgestellt, das Ordnungsamt ihm den Führerschein entzogen. Die Argumentation der Stadt: Wer nur einmal Drogen einnimmt und sich dann hinters Lenkrad setzt, verliert zurecht den Führerschein . Zu Unrecht, wie der Mann damals meinte und gegen den Bescheid Einspruch einlegte. Vor dem Rechtsausschuss hatte er damals argumentiert, er habe zum Zeitpunkt der Kontrolle unter einem Hexenschuss gelitten und Schmerzmittel eingenommen. Pille von Bekanntem genommen

Ein Rechtsausschussfall um einen Führerscheinentzug vom 30. Juni 2015 ist jetzt abgeschlossen: Ein Zweibrücker war dabei im November 2014 in eine Verkehrskontrolle geraten, die Beamten hatten in seinem Blut Amphetamine festgestellt, das Ordnungsamt ihm den Führerschein entzogen. Die Argumentation der Stadt: Wer nur einmal Drogen einnimmt und sich dann hinters Lenkrad setzt, verliert zurecht den Führerschein . Zu Unrecht, wie der Mann damals meinte und gegen den Bescheid Einspruch einlegte. Vor dem Rechtsausschuss hatte er damals argumentiert, er habe zum Zeitpunkt der Kontrolle unter einem Hexenschuss gelitten und Schmerzmittel eingenommen.

Pille von Bekanntem genommen

Kurz zuvor auch die Pille eines Bekannten, die ihm dieser in der Disco in die Hand gedrückt hatte - das sei wohl Amphetamin gewesen. Unklar war damals geblieben, ob der Mann, wie er selbst beteuerte, bei der polizeilichen Vernehmung tatsächlich eingestanden hatte, früher einmal Cannabis geraucht zu haben. Das stritt er später ab, im Polizeiprotokoll fand sich allerdings die dokumentierte Aussage. Der Rechtsausschuss, so erklärte der damalige Sitzungsleiter Daniel Turchi vom Zweibrücker Rechtsamt, jetzt auf Anfrage, habe den Widerspruch abgewiesen, der Fall war vors Neustädter Verwaltungsgericht gegangen. "Dieses ist den Ausführungen der Stadt vollständig gefolgt und hat dem Kläger empfohlen, die Klage zurückzuziehen", so Turchi. Der Empfehlung sei man gefolgt.

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