Prozess gegen Ex-Geschäftsführer DRK beharrt auf Schadensersatz

Zweibrücken · Am 25. März soll im Verfahren zwischen der Hilfs-Organisation und ihrem ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder weiter verhandelt werden.

 Ein Foto aus glücklicheren Tagen: Mario Sauder (rechts) noch als DRK-Geschäftsführer bei einem Presse-Termin.

Ein Foto aus glücklicheren Tagen: Mario Sauder (rechts) noch als DRK-Geschäftsführer bei einem Presse-Termin.

Foto: Nadine Lang

Die Mühlen der Justiz mahlen so schnell es eben geht – und nicht etwa „langsam“, wie es jüngst in unserer Zeitung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die seit Mitte 2020 anhaltenden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Südwestpfalz und seinem ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder geheißen hatte. „Das ist eine Fehlinterpretation und kommt beim geneigten Leser negativ rüber“, befand Peter Ehrmantraut, Vorsitzender Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken, am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Vor seiner Zivilkammer werden die Streitigkeiten seit geraumer Zeit ausgetragen. Schließlich ginge es oftmals nicht schneller, weil zum Beispiel Bearbeitungsfristen einzuhalten seien, die nicht im Ermessen des Gerichts lägen, erläuterte Ehrmantraut. So sei es auch in den vorliegenden Fällen.

Und hier hat der Vorsitzende Richter am Freitag in Sachen Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer einen Beweisbeschluss verkündet. Demnach soll am 25. März weiter verhandelt werden. Dann sollen mehrere Zeugen Licht ins Dunkel bringen.

In dem Verfahren um die Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes, der seinem Geschäftsführer 2020 nach dessen eigener Kündigung fristlos wegen angeblicher „Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen“ gekündigt hatte, geht es laut Richter Ehrmantraut auch darum, ob Sauder die vom DRK genannten Schäden schuldhaft verursacht hat. „Er war damals krankgeschrieben.“ Neben den aus Sicht des DRK von Sauder zu Unrecht an sich selbst ausgezahlten 22 000 Euro Überstundengeld will der Verband von ihm 28 000 Euro zurück, weil er in seiner Amtszeit versäumt haben soll, Kurzarbeit für einen Mitarbeiter zu beantragen. Zudem soll er Kosten für eine Steuernachzahlung und eine Sonderprüfung der Buchhaltung verursacht haben. Und schließlich soll er vergessen haben, sich Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Krankenkasse dem DRK die Vergütung verweigert hatte.

Zum jetzt festgelegten Verhandlungstermin sollen deshalb laut Richter Ehrmantraut unter anderem der Amtsnachfolger Sauders und langjährige DRK-Mitarbeiter Hans Prager, DRK-Ausbildungsleiter Dominik Lauer und der damals betroffene Kurzarbeiter gehört werden. Und möglicherweise müsse noch ein Gutachten eingeholt werden, das die „Bezahlpraxis“ nach einem von Sauder seinerzeit eingeführten Gutschein-System beleuchtet, das mutmaßlich zu Lasten des DRK gegangen sein soll, stellte Richter Ehrmantraut in Aussicht.

In dieser Schadensersatz-Angelegenheit hatte Richter Ehrmantraut mehrmals – allerdings bislang erfolglos – an beide Seiten appelliert, einen Vergleich zu schließen. Zumal auch Sauder vom DRK einen fünfstelligen Betrag für die angeblich infolge der fristlosen Kündigung entgangenen Bezüge und für die finanzielle Vergütung noch bestehender Urlaubsansprüche gefordert hatte.

Parallel zu dem Schadensersatz-Verfahren läuft noch ein zweites Zivilkammer-Verfahren, dem die Kündigungsschutzklage Sauders gegen den DRK-Kreisverband zugrunde liegt. Dafür hatte Richter Ehrmantraut bereits Ende 2021 einen weiteren Termin für den 4. Februar festgelegt. Vielleicht fällt dann schon das Urteil – zumindest in dieser Sache.

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