Verfahren wird weiter vor Gericht verhandelt Keine Einigung im Streit „Sauder gegen DRK“

Zweibrücken · Nach der Kündigung des Geschäftsführers fordern beide Seiten von einander Summen im fünfstelligen Bereich.

 Der ehemalige DRK-Geschäftsführer Mario Sauder liegt mit dem Roten Kreuz über Kreuz.

Der ehemalige DRK-Geschäftsführer Mario Sauder liegt mit dem Roten Kreuz über Kreuz.

Foto: Nadine Lang

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz und seinem ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder, der gegen seine fristlose Kündigung klagt, geht weiter. Zudem fordert Sauder vom DRK entgangenes Gehalt für sechs Monate Arbeit ein, das ihm im Zuge der aus seiner Sicht unrechtmäßigen fristlosen Kündigung entgangen sei – ein Betrag im fünfstelligen Bereich.

Am Freitag hat der Vorsitzende der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken, Peter Ehrmantraut, verkündet, dass sich beide Seiten nicht haben außergerichtlich einigen können. Wozu der Richter den Kläger und den Beklagten bei einem vorausgegangen Gütetermin Ende Juli aufgefordert hatte.

Zwar haben Gespräche stattgefunden, jedoch blieben die Fronten verhärtet. „Die Positionen der Parteien lagen zu weit auseinander“, sagte der Präsident des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz, Klaus Fuhrmann, auf Anfrage unserer Zeitung. Sein Verband bestehe auf der fristlosen Kündigung, die Sauder gerne vom Tisch haben möchte, und auf die Zahlung von über 50 000 Euro. Demnach soll sich der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig 22 000 Euro für Überstunden ausgezahlt und 28 000 Euro Schaden durch „andere Versäumnisse“ (keine Kurzarbeit für Mitarbeiter beantragt, Steuernachzahlung, Kosten für eine Sonderprüfung und Krankenfahrten) angerichtet haben.

Rückblende: Im Juni 2020 hatte Sauder nach eigenen Angaben „ausschließlich wegen persönlicher Differenzen“ fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Zehn Tage später hatte das DRK-Präsidium seinerseits eine fristlose Kündigung nachgeschoben und der DRK-Kreisverband seine einstige Führungskraft zeitgleich wegen Untreue angezeigt, wie Präsident Fuhrmann damals bestätigt hatte. Als Grund für die fristlose Kündigung nannte er seinerzeit „Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen“, die bei einer buchhalterischen Prüfung „aufgefallen“ wären (wir berichteten).

Sein Mandant sei durchaus bereit gewesen, „einen Teil des Schadens zu regulieren“ und – statt einer fristlosen Kündigung – „einer Aufhebung des Arbeitsvertrages zum 30. Juni 2020 zuzustimmen“, sagte der Pirmasenser Rechtsanwalt Christian Zinzow, der den ehemaligen DRK-Kreisgeschäftsführer vertritt. Darauf habe sich die Gegenseite aber nicht eingelassen. Sauder selbst sagte am Freitag am Rande des Verkündungstermins im Landgericht: „Das DRK hatte andere Vorstellungen.“ Und das, obwohl er seine Forderung, das DRK möge ihm 75 000 Euro für die infolge der fristlosen Kündigung entgangenen Bezüge nachzahlen, auf etwa ein Drittel (25 000 Euro plus Vergütung von Urlaubsansprüchen) reduziert habe. „Ich war sogar bereit, eine Verrechnung vorzunehmen. Mehr Entgegenkommen war nicht möglich.“

Und so bestimmte Richter Ehrmantraut am Freitag einen Termin für eine Hauptverhandlung vor der Ersten Zivilkammer für Dezember. Dann soll die strittige Angelegenheit endlich und endgültig geklärt und neun Zeugen gehört werden – darunter der ehemalige südwestpfälzische Landrat Hans Jörg Duppré (CDU), der über Jahrzehnte hinweg zugleich Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz gewesen war. Sie sollen laut Ehrmantraut unter anderem dazu aussagen, ob die 450 Überstunden, die sich Sauder laut DRK unberechtigterweise später selbst vergütet haben soll, von ihm tatsächlich geleistet wurden. Zudem gehe es um die Frage, ob die gegen den Kläger damals vom DRK ausgesprochene fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen war.

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