Drei OLG-Pioniere

Zweibrücken · Beschäftigt man sich ausführlicher mit der 200-jährigen Geschichte des rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, lohnt sich ein Blick auf drei der ersten Richter des damaligen Appellationsgerichtshofes.

Der ehemalige herzogliche Beamte Christian David Sturtz gehörte der Zweibrücker Delegation an, die nach Ende der napoleonischen Herrschaft dem bayerischen König Maximilian I. Joseph ihre Aufwartung machte, um die Herzogstadt als künftige Hauptstadt des geplanten neuen bayerischen Kreises zu empfehlen. Zwar entschied sich der König für Speyer, jedoch wird die Vergabe des Appellationsgerichts ab 1. August 1816 an Zweibrücken als eine Art Ausgleich gewertet.

Sturtz, Nachkomme einer alten Zweibrücker Beamtenfamilie, wurde 1790 zum Regierungsrat beim Oberappellationsgericht des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken befördert. Nachdem die französische Herrschaft errichtet war, wechselte er in den französischen Staatsdienst. Dass er vermutlich auch während dieser Zeit die Verbindung zum König weiter aufrecht erhielt, zahlte sich aus: Nach Ende der französischen Herrschaft wurde Sturtz zum ersten Gerichtsrat des Appellationsgerichts unter Präsident Andreas Georg Friedrich Rebmann und seinem Stellvertreter Johannes von Birnbaum ernannt. Der Richter kämpfte später für die Eigenständigkeit des Zweibrücker Gerichts und gegen die Einflussnahme der Münchner Minister. 1819 wurde er in den ersten bayerischen Landtag berufen und vertrat dort die Interessen der Pfalz. Sturtz, ein vermögender Mann, wohnte in dem Haus des heutigen Stadtmuseums. Ihm gehörte außerdem der nach ihm benannte "Sturtzhof" in Bubenhausen, nach dem noch heute eine Straße benannt ist. 1825 erhielt er den Zivil-Verdienst-Orden.

Deutlich aufregender verlief das Leben von Sturtz' Kollege Georg Ludwig Hoffmann, der ebenfalls Freimaurer war. 1798 zunächst Notar in Zweibrücken , wurde er 1815 zum Appellationsgerichtsrat berufen. Was später geschah, war eine völlige Verkennung der Lebensziele dieses Liberalen: Ursprünglich sollte die Dokumentation des Landauer Assisenprozesses, die der Zweibrücker Buchdrucker Georg Ritter herausgeben wollte, unter Leitung und Aufsicht von Hoffmann erscheinen. Als ehemaliger Richter des Appellationsgerichtshofes hatte sich Hoffmann dafür verbürgt, dass die Verhandlungsergebnisse wahrheitsgetreu dargelegt wurden. Unbekannt ist, was Ritter des ungeachtet dazu trieb, gemeinsame Sache mit der Regierung zu machen und sich der königlichen Zensur zu unterwerfen - und dies auch noch freiwillig. Als sei dies nicht genug, erschien Hoffmanns Name so geschickt in Zusammenhang mit dem 630-seitigen Verhandlungsprotokoll des Prozesses gegen die Akteure des Hambacher Festes, dass dieser fast 170 Jahre lang, nämlich von 1833 bis zu der Richtigstellung 2002 - und im Bewusstsein vieler auch noch bis heute - fälschlicherweise für den Herausgeber der zensierten Prozessdarstellung gehalten wird. Das 200-jährige OLG-Jubiläum mag ein Anlass sein, dem Kämpfer für die Pressefreiheit endlich recht geschehen zu lassen.

In dem Haus, das der mit 21 Jahren sehr junge Advokat beim Appellationsgericht in Trier, Theodor Erasmus Hilgard , in 1820 Zweibrücken erwarb, befindet sich heute das Stadtarchiv. 1815 bereits war der in deutscher wie französischer Sprache äußerste beredte Jurist als Advokat an den pfälzischen Appellationsgerichtshof gewechselt, wo ihn der damalige Präsident Johannes von Birnbaum 1826 zum Appellationsgerichtsrat ernannte. Bereits 1821 war Hilgard, der zu den prominentesten Juristen seiner Zeit zählt, einstimmig in den Landtag von Bayern gewählt worden. Nachdem sich der liberale Hilgard 1834 im Zusammenhang mit den Prozessen gegen Teilnehmer des Hambacher Festes öffentlich gegen Denunziantentum aussprach und der Regierung vorwarf, dieses zu unterstützen, tadelte ihn der bayerische König. Wohl nicht zuletzt deshalb und unzufrieden mit den politischen Verhältnissen im bayerischen Rheinkreis, folgte Hilgard mit seiner Familie 1835 seiner Verwandtschaft, die aus derselben Unzufriedenheit bereits zwei Jahre zuvor in die USA ausgewandert war.

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