Amtsgericht Zweibrücken Serien-Einbrecher macht die Südwestpfalz unsicher

Zweibrücken/Pirmasens · Ein 60-jähriger Vinninger ist am Donnerstag vom Schöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

 Der Verurteilte hatte mit einem Brecheisen die Terrassentüren der von ihm heimgesuchten Häuser aufgestemmt.

Der Verurteilte hatte mit einem Brecheisen die Terrassentüren der von ihm heimgesuchten Häuser aufgestemmt.

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

„Besserung kann man in diesem Fall wohl ausschließen“, sagte Stefan Pick nach seinem Richterspruch resigniert. Zuvor hatte sein Schöffengericht am Amtsgericht Zweibrücken den 60-jährigen, vielfach einschlägig vorbestraften Vinninger zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt – ohne Bewährung. Richter Pick: „Das ist mir noch nicht vorgekommen, dass jemand, kaum dass dessen Haftbefehl außer Vollzug gestellt wurde, schon wieder etwas anstellt. Da fehlen einem die Worte!“

Staatsanwalt Martin Kiefer hatte dem 60-Jährigen vier Wohnungseinbruchdiebstähle zur Last gelegt – im April 2019 im Zweibrücker Wohngebiet Beckerswäldchen, im Mai 2019 in Impflingen bei Landau, im Juni 2019 in Pirmasens und erst im Juni dieses Jahres in Weilerbach bei Kaiserslautern. Dabei war der Serieneinbrecher immer gleich vorgegangen: Mit einem Brecheisen hatte er jeweils die Terrassentüren aufgestemmt. Wenig Aufwand, wenig Beute. Meist entwendete er bei seinem Raubzügen nur einige Hundert Euro Bargeld. Manchmal ließ er auch etwas Schmuck und Armbanduhren mitgehen.

Einen von diesen Zeitmessern soll er in Pirmasens bei einem An- und Verkauf-Laden versetzt haben. Als der Inhaber des Geschäfts daraufhin die edle Uhr im Internet anbot, fiel das den Bestohlenen auf, die die Polizei alarmierten. Die Uhr konnte anhand der Individualnummer einwandfrei identifiziert werden. Und auch der Mann, der sie an den Gebrauchtwarenhändler verhökert hatte. Denn beim Verkauf hatte der 60-Jährige seine Personalien hinterlassen.

Aber nicht „nur“ deshalb kamen die Ermittler auf die Spur des 60-Jährigen. Denn der polizeibekannte Einbrecher war auf mehreren Überwachungskameras deutlich zu erkennen, weil er bei seinen Raubzügen stets ohne Maske unterwegs gewesen war. Da er aber auch für die Pirmasenser Polizei kein unbeschriebenes Blatt war, wurde er von einem Beamten erkannt, als der mit Haftbefehl gesuchte 60-Jährige gerade an einer Haltestelle in der Bitscher Straße auf den Bus wartete. Festnahme!

Weshalb sich Richter Pick bei der Urteilsbegründung zu der Einschätzung hinreißen ließ, es sei bei ihm „keine kriminelle Energie“ zu erkennen. Schließlich habe sich der 60-Jährige „immer schön filmen lassen und lediglich ein Brecheisen dabei gehabt“, sagte der Richter mit leicht ironischem Unterton.

Das Urteil des Zweibrücker Schöffengerichts entsprach dem Antrag von Staatsanwalt Kiefer, der es dem Angeklagten in seinem Plädoyer positiv angerechnet hatte, dass er die Tatvorwürfe „vollständig und umfassend“ eingeräumt habe. Allerdings handele es sich hier um Verbrechen, denen sich der 60-Jährige schuldig gemacht habe. Besonders deshalb, weil er Wohnungen heimgesucht habe: „Das ist für diese Leute besonders schlimm, wenn in ihr Innerstes, ihre Wohnung, eingedrungen wird.“

Zudem hätten den 60-Jährigen die vielen Strafen (er saß vor allem wegen Diebstählen bereits 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis) „offenbar bislang nicht beeindruckt“. Im Gegenteil: Die Einbrüche scheinen, so der Staatsanwalt, für ihn „schon eine Art berufsmäßige Beschäftigung zu sein“. Der Verteidiger des 60-Jährigen, der Pirmasenser Rechtsanwalt Christian Zinzow, hatte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von „unter drei Jahren“ beantragt: „Er hat gestanden – spät, aber nicht zu spät.“

Weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil gegen den 60-Jährigen bereits rechtskräftig.

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