Doping-Zentrum für Zweibrücken?

Zweibrücken · Wird Zweibrücken bald eine Hochburg im Kampf gegen Doping? Das jedenfalls ist der Plan von Generalstaatsanwalt Horst Hund, den er jetzt beim Besuch in der Merkur-Redaktion erläuterte. Er möchte, dass die hiesige Staatsanwaltschaft für alle Vergehen zuständig ist, die das neue Anti-Doping-Gesetz betreffen. Das Mainzer Justizministerium zeigt sich aufgeschlossen für die Pläne.

 Sich selbst zu dopen, ist seit vergangenem November ein eigener Straftatbestand.

Sich selbst zu dopen, ist seit vergangenem November ein eigener Straftatbestand.

Foto: Seeger/dpa

Eine Zentralstelle für den Kampf gegen Doping könnte womöglich schon im kommenden Jahr in Zweibrücken eingerichtet werden. Das ist jedenfalls der Wunsch des Zweibrücker Generalstaatsanwaltes Horst Hund, der das Vorhaben angestoßen hat.

Nach seinen Vorstellungen sollen künftig alle rheinland-pfälzischen Fälle, die das neue Anti-Doping-Gesetz (siehe "Stichwort") betreffen, bei der Zweibrücker Staatsanwaltschaft landen. Schon jetzt vergibt Hund nach eigenen Angaben alle Dopingfälle in seinem Zuständigkeitsgebiet (umfasst die Staatsanwaltschaften Zweibrücken , Frankenthal, Kaiserslautern, Landau) an die Zweibrücker Behörde des Leitenden Oberstaatsanwaltes Martin Graßhoff.

Eine zentrale Stelle für Dopingvergehen brächte nach Auffassung von Hund einige Vorteile mit sich - vor allem, weil solche Verfahren sehr kompliziert seien. "Ich will, dass sich hier jemand in die Materie einarbeitet", so der Generalstaatsanwalt. Würden die Fälle umgekehrt weiter dezentral behandelt werden, hätte das den Nachteil, dass die zuständigen Staatsanwälte zu wenige praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Anti-Doping-Gesetz sammeln können.

Denn laut Hund sind für Rheinland-Pfalz allenfalls fünf bis zehn Fälle pro Jahr realistisch. Landen die alle an ein und der selben Stelle, könne man dort seinen Erfahrungsschatz erweitern. Denn Hund gibt zu bedenken, dass das Thema Doping auch in Rheinland-Pfalz jederzeit sehr schnell aktuell werden kann.

Außerdem seien bei den Ermittlungen noch einige Potenziale auszuschöpfen, meint Hund: "Es wird interessant sein, wie man Dopingfälle in Zukunft aufklären kann." Der Generalstaatsanwalt denkt dabei etwa Abfangen von E-Mails, mit denen man Doper und deren Hintermänner überführen könnte. Denn allein mithilfe von Dopingkotrollen sei es schwierig, Vergehen aufzudecken - zu ausgeklügelt sei inzwischen die Vorgehensweise bei den schwarzen Schafen unter den Sportlern.

Zweibrücken ist nach Auffassung von Hund gut als Standort für eine Zentralstelle geeignet. Zumal die Randlage der Rosenstadt innerhalb von Rheinland-Pfalz bei dieser Art von Strafverfahren keinerlei Nachteile mit sich bringe. Ob die Zentralstelle allerdings überhaupt kommt und wo sie angesiedelt wird, entscheidet sich letztlich in Mainz. Doch in der Hinsicht zeigte sich Hund zuversichtlich: "Das Justizministerium hat mir bereits signalisiert, nicht abgeneigt zu sein."

Dass man sich eine solche Einrichtung in Zweibrücken vorstellen kann, bestätigte Ministeriums-Sprecherin Angelika Feils gestern auf Anfrage. Weitergehende Auskünfte konnte man bisher noch nicht geben.

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 Generalstaatsanwalt Hund beim Besuch des Merkur. Foto: Schneck

Generalstaatsanwalt Hund beim Besuch des Merkur. Foto: Schneck

Foto: Schneck

Stichwort Das Anti-Doping-Gesetz hat der Deutsche Bundestag am 13. November 2015 mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Leistungssportler, die sich selbst dopen, können seitdem erstmals gezielt strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. gda

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