Dirk Schneider wittert „Dienstpflichtverletzung“ der Zweibrücker Stadtspitze bei gescheiterter Kündigung einer Führungskraft Arbeitswillige Stadt-Beschäftigte fürs Nichtstun bezahlt?

Zweibrücken · Dirk Schneider fragte Oberbürgermeister Wosnitza: „Die Mitarbeiterin durfte über Monate nicht zur Arbeit erscheinen. Wie hoch ist der dadurch entstandene Schaden?“

 Das im Zweibrücker Schloss gesprochene Arbeitgerichts-Urteil gegen eine rechtlich unbegründete Kündigung durch die Stadtverwaltung ist jetzt von Dirk Schneider auch zum Thema im Stadtrat gemacht worden.

Das im Zweibrücker Schloss gesprochene Arbeitgerichts-Urteil gegen eine rechtlich unbegründete Kündigung durch die Stadtverwaltung ist jetzt von Dirk Schneider auch zum Thema im Stadtrat gemacht worden.

Foto: Lutz Fröhlich

Die Stadtratssitzung am Mittwochabend war für Oberbürgermeister Marold Wosnitza nicht vergnügungsssteuerpflichtig (wir berichteten bereits über die fraktionsübergreifenden Rüffel, weil er über die massiven Mehrkosten für die Schwarzbach-Hangsicherung erst nach Monaten informierte).

Doch wenn es nach Bürgernah-Fraktionschef Dirk Schneider geht, könnte Wosnitza etwas ganz anderes womöglich sogar persönlich teuer zu stehen kommen: Die gescheiterte Kündigung einer städtischen Führungskraft (mittlere Ebene).

Schneider erinnerte in seiner Anfrage daran, dass Wosnitza beim Arbeitsgerichts-Gütetermin Ende Juni klare Signale der Richterin bekam, dass ein mögliches Urteil Ende Oktober wohl gegen die Stadt ausgehen werde, wenn sie bis dahin nicht juristisch relevante Kündigungsgründe vorlege (wir berichteten). Wosnitza lehnte bei dem Gütetermin den Vorschlag des Rechtsanwalts der Gekündigten ab, sie bis zum Gerichtsverhandlungstermin am 28. Oktober an ihren Arbeitsplatz zu lassen, damit die Stadt sie am Ende nicht fürs Nichtstun bezahlen müsse.

Schneider kritisierte im Stadtrat diese Ablehnung durch Wosnitza heftig. Trotz des absehbaren Urteils habe die Frau vier Monate nicht arbeiten dürfen, nun aber Anspruch auf das Gehalt aus dieser Zeit. Schneider fragte: „Wie hoch ist dadurch der Schaden?“

Außerdem fragte Schneider, ob Wosnitza und/oder die beiden anderen Stadtvorstandsmitglieder Christian Gauf und Christina Rauch (beide CDU) durch den entstandenen Schaden eine „Dienstpflichtverletzung“ begangen hätten und nun per „Amtshaftung“ entweder persönlich in Regress zu nehmen seien oder eine Versicherung für den Schaden auf kommen könne.

Wosnitza kündigte eine schriftliche Antwort der Verwaltung auf Schneiders Fragen an.

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