Gericht Diebstahl-Prozess: Angeklagter erscheint nicht

Zweibrücken · Der am 18. Oktober 2016 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und illegalen Betäubungsmittelbesitzes zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte 23-Jährige aus Zweibrücken, erschien diesen Donnerstag nicht zur Berufungsverhandlung vor der 2. Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts. Stattdessen stellte der bereits vorbestrafte junge Mann seinem Wahlverteidiger Robert Münch eine Vertretungsvollmacht für die noch anfallenden Prozesstage aus.

Als Grund der Abwesenheit nannte Rechtsanwalt Münch familiäre Probleme. Die Kammer, unter Vorsitz von Richter Michael Schubert, sah diesen Umstand, ebenso wie Anklagevertreterin Christine Goldmann, als Grund, die Verhandlung zu vertagen. Michael Schubert: „Die Amtsaufklärungspflicht macht es unentbehrlich, sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten zu verschaffen.“ Es sei nicht zu verkennen, dass er auch eine umfassende Schweigepflicht in Anspruch nehmen könne. Die Tatsache, dass der Angeklagte noch sehr jung sei und eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Rede stehe, müsse die Kammer aber einen persönlichen Eindruck von seiner Person gewinnen lassen. Dies werde durch eine Vertretungsvollmacht nicht gewährleistet. Die Berufungsverhandlung soll jetzt am 20. Juli um neun Uhr im Landgericht Zweibrücken fortgesetzt werden.

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