Die Senioren können jetzt „Aaah“ sagen

Zweibrücken · Die Pflegeeinrichtung Johann-Hinrich-Wichern-Haus bietet seinen Bewohnern jetzt ein zusätzliches Serviceangebot: eine Kooperation mit Dr. Kurt Tscheu zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches (wir berichteten bereits kurz)."Der Kooperationsvertrag soll eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der stationären Pflegeeinrichtung sicherstellen", betont Raphaël Baumann, Leiter der beiden Altenhilfezentren Johann-Hinrich-Wichern-Haus und Bickenalb in Zweibrücken . Natürlich bleibt für jeden Bewohner das Recht auf freie Arztwahl unberührt."Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung der Mundgesundheit einschließlich des Mund- und Prothesen-Hygienestandes und damit die Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität wie Essen, Schmerzfreiheit, Sprechen und die soziale Teilhabe", sagt Tscheu.

Kleines Besteck hat der Zahnarzt dabei, für größere Eingriffe sind zahnärztliche Praxisräume erforderlich. Die Kosten aller Leistungen werden mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Bei der Neuaufnahme eines Pflegebedürftigen in die Pflegeeinrichtung soll die erste zahnärztliche Untersuchung innerhalb der ersten acht Wochen stattfinden. Es folgen je nach Notwendigkeit jährlich bis zu zwei eingehende Untersuchungen. Der Bewohner muss vor Beginn schriftlich (widerruflich) zustimmen.

Der jährliche Pflegereport der Barmer GEK stellt der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen ein schlechtes Zeugnis aus. "Dem wollen wir entgegenwirken", betonen Dr. Tscheu und Baumann. Der zwischen beiden geschlossene Vertrag und seine Umsetzung bestehen seit Januar 2015. "Erfolge sind bereits heute sichtbar", versichert Baumann.

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