Die Kündigung kam als Serienbrief

Zweibrücken · Am Freitag endet die Abwicklung des Evangelischen Krankenhauses Zweibrücken unter Trägerschaft des Landesvereins für Innere Mission. Noch sind viele Fragen ungeklärt. Auch vor Gericht muss der LVIM wohl noch so manches Mal Vertreter entsenden.

 Nur noch bis Freitag gibt es das „Evangelische“. Foto: Wittenmeier

Nur noch bis Freitag gibt es das „Evangelische“. Foto: Wittenmeier

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Das Kündigungsschreiben ist nüchtern, sachlich, lieblos. "Es war ein Serienbrief, also noch mal ein Schlag ins Gesicht der Menschen", kritisiert Sabine Schunck. Die Verdi-Sekretärin hat zahlreiche Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses beraten und deren Kündigungen gesehen. Sie ist auch in diesem Punkt ernüchtert und "maßlos verärgert" zugleich über das Vorgehen des christlichen Trägers. "Ein klein wenig Wertschätzung hätte gut getan. Man hätte sich in dem Schreiben wenigstens für die geleistete Arbeit bedanken können und die Anzahl der Dienstjahre aus der Personalakte raussuchen und reinschreiben, um es etwas persönlich zu halten", findet Schunck.

In jedem Fall gehen etwa 35 Mitarbeiter gegen ihren Rauswurf vor. Über Verdi haben sie entsprechende Kündigungsschutzklagen eingereicht, die der DGB-Rechtsschutz jetzt weiter verfolge. Nicht geklagt hätten Angestellte, die bei einem anderen Arbeitgeber einen Job gefunden hätten. Viele würden allerdings nun schlechter bezahlt oder seien befristet angestellt. Einige seien noch auf der Suche.

Auch bei den Kündigungen seien noch Fragen offen. So gebe es Bereiche im Haus, die nachweisen könnten, dass sie fast zu 80 Prozent für die Innere Medizin gearbeitet hätten. "Das Labor etwa", so Schunck. Dennoch stünden diese nicht auf der Wechslerliste zum Nardini-Klinikum. Was mit ihnen passiere, sei unklar. Auch bei den Mitarbeitern, die für die Technik verantwortlich seien oder die Pforten besetzten, gebe es noch Gesprächsbedarf. Wer mehrere Jahre beim LVIM unter Vertrag gestanden habe, habe in der Regel eine halbjährige Kündigungsfrist, also bis zum 31. März 2017. "Ihnen wurde schon gesagt: Ihr seid bis zum letzten Tag da", gibt Schunck Aussagen von Betroffenen wieder. Was ab dem 1. April mit den Personen ist - das Gebäude bleibt ja in Teilen belegt - sei unklar.

Manchen Wechsler ans Nardini treibt derweil die Ungewissheit um. Schunck: "Man hat Betroffenen gesagt, was sie tun müssen, wenn am Standort des Evangelischen Krankenhauses zu wenig Patienten sind: Während der Dienstzeit ins Nardini-Klinikum in der Stadt kommen und dort weiterarbeiten." Das sei rein arbeitsrechtlich gar nicht möglich. Sie verweist auf die alten Arbeitsverträge der Angestellten, die das Evangelische Krankenhaus als Arbeitsort auswiesen. "Das war bei 90 der von mir geprüften 100 Verträge der Fall", sagt Schunck. Ein Infoschreiben, das die Wechsler erhalten hatten, habe an einer Stelle die Wirksamkeit der alten Arbeitsverträge bekräftigt. An anderer aber, dass die Leute im Evangelischen, im Zweibrücker Nardini-Klinikum und in Landstuhl eingesetzt werden sollen. "Das ist natürlich ein Widerspruch, wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht. Aber die Leute trauen sich derzeit nicht, sich gegen Nardini zu stellen", so Schunck.

Auch der Streit um die Jahressonderzahlung ist noch nicht beigelegt. Die Krankenhausbeschäftigten hatten die Zahlung nicht erhalten, weil laut LVIM das Jahresergebnis 2015 negativ war. Die offiziellen Zahlen sind derzeit noch unter Verschluss (wir berichteten). 50 LVIM-Beschäftigte versuchen, die Jahressonderzahlung einzuklagen, dazu etwa 30 Mitarbeiter der LVIM-Service- und Dienstleistungsgesellschaft (SDG). Es gingen sowohl LVIM- als auch SDG-Bedienstete teils vor Gericht. Es habe bereits Gütetermine ohne Einigung gegeben - die Fälle gingen wohl an die Kammer. Viele SDG-Angestellte hätten ihre Klagen zurückgezogen. Der kuriose Grund: Im Sozialplan sei festgelegt worden, dass derjenige, der die Klage zurückzieht, die Jahressonderzahlung erhalte. Eine Regelung, die dem LVIM wohl Gerichtskosten und negative Publicity erspart. Schunck stellt sich die Frage: "Wenn Verdi nicht geklagt hätte, ob jemand dann Sonderzahlung in der SDG bekommen hätte?"

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