Die „Fünf“ in der Stadtgeschichte

Zweibrücken · Die Zahl Fünf hat in der Stadtgeschichte von Zweibrücken eine besondere Bedeutung, wie Richard B. Hudlet vom Historischen Verein bei einem Vortrag erläutern wird. Dieser findet am 18. März statt.

 1945 war auch das Zweibrücker Schloss völlig zerstört. Foto: pma

1945 war auch das Zweibrücker Schloss völlig zerstört. Foto: pma

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Manchmal gibt es schon ungewöhnliche Wege, sich der Geschichte zu nähern, zum Beispiel, wenn Zahlen auf fast geheimnisvolle Weise zu Ciceronen, also Fremdenführern der Historie werden. Zahlen sind zwar in unserer Lebenswelt allgegenwärtig, aber erst in Beziehung zu einem Ereignis beginnen sie zu leben, fangen sie an zu erzählen und werden Geschichte. So geht es mit der "5" in der Zweibrücker Stadtgeschichte - ein Thema, über das beim März-Vortragsabend des Historischen Vereins Zweibrücken Vorstandsmitglied Richard B. Hudlet referieren wird. "Nun haftet Zahlen auch viel Mythisches an, was bis in unsere Zeit spürbar ist", sagt Richard B. Hudlet und erinnert daran, dass 1180 mit Beroldus von Zweibrücken erstmals der Name der Stadt erscheint. Die Quersumme von 1180 ist zehn und daraus ergibt sich die Quersumme eins; eins aber ist der Beginn der Zahlenreihe und "steht damit auch am Beginn der urkundlichen Stadtgeschichte ", wie Hudlet lächelnd erläutert.

Das Jahr der fast völligen Zerstörung unserer Stadt im Zweiten Weltkrieg ist 1945 - ein amerikanischer Kriegsberichterstatter schrieb damals, "die Stadt hat aufgehört zu existieren". Neben der Fünferzahl 1945 ist deren Quersumme 19, und diese quer addiert ist gleich zehn. "So spannt sich der Bogen der Stadtgeschichte über mehr als 650 Jahre und immer wieder markierte die Fünf ein besonderes Ereignis", stellt Hudlet fest. Darüber wird er in seinem Vortrag am kommenden Mittwoch, 18. März, um 19 Uhr im Kapellenraum der Karlskirche berichten, wozu auch Nichtmitglieder wie stets freundlich willkommen sind. Dieser Vortragsveranstaltung geht um 18 Uhr im gleichen Raum die Jahrestagung des Vereins voraus, in deren Mittelpunkt Entscheidungen über Satzungsänderungen stehen.

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