Die Bürger rüsten auf

Zweibrücken · Zahl der Kleinen Waffenscheine, die den Besitz von Schreckschusspistolen erlauben, schnellt in der Stadt Zweibrücken und im Landkreis Südwestpfalz nach oben. Das Sicherheitsgefühl der Bürger scheint erheblich beeinträchtigt.

 Symbolfoto.

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Foto: Oliver Killig/dpa

Die Verunsicherung scheint groß zu sein. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Bürger bundesweit derart aufrüsten. Seit vergangenem Jahr sind in vielen Supermärkten und Baumärkten Pfefferspray beziehungsweise Tierabwehrsprays derart gefragt, dass die Händler Schwierigkeiten haben, genügend Nachschub zu besorgen.

Auch die Zahl der Bewilligungen des sogenannten Kleinen Waffenscheins nimmt rapide zu. Zweibrücken und der Landkreis sind hier nicht außen vor. Bereits für 2015 war eine starke Zunahme bei den Anträgen für den Kleinen Waffenschein auszumachen, der das Führen von Schreckschusswaffen genehmigt (wir berichteten).

2016 sind die Zahlen erneut gestiegen, wie eine Nachfrage des Merkur bei der Stadt Zweibrücken und dem Landkreis jetzt zeigt. Die Steigerung ist erheblich. Wurde der Kleine Waffenschein 2014 in der Rosenstadt noch vier Mal bewilligt, waren es 2015 bereits 22 Fälle. 2016 waren es 222, wie Stadtsprecher Heinz Braun im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt.

Aufrüstung in der Region

Im Landkreis Südwestpfalz ist diese Entwicklung ähnlich: 2014 wurde hier der Kleine Waffenschein gerademal in 18 Fällen bewilligt. 2015 waren es dann schon 36 Fälle. Und im vergangenen Jahr schnellte die Zahl auf 190 nach oben. "Aktuell sind im Landkreis 527 Kleine Waffenscheine ausgestellt", erklärt Ulla Eder, Sprecherin des Landkreises, auf Anfrage. "Der Anfang 2016 eingesetzte Trend hält nach wie vor an, was die Zahlen der letzten Jahre verdeutlichen", bilanziert sie.

Woran liegt es, dass die Bürger derart aufrüsten? Stadtsprecher Braun: "Die Bürger sind - subjektiv betrachtet - verunsichert." Aber diese Verunsicherung sei eben subjektiv, ist er überzeugt. "Durch objektive Fakten lässt sich diese Verunsicherung nicht belegen", erklärt Braun. Solch "objektive Fakten" ergäben sich aus der Kriminalitätsstatistik. Diese zeige klar auf: Die Zahl schwerer Straftaten, die das Tragen von Schreckschusswaffen oder das Wappnen mit Pfefferspray verständlich machten, sei rückläufig.

Wer einen Kleinen Waffenschein beantragt, darf nicht wegen schwerer Delikte vorbestraft sein und darf nicht alkohol- oder drogenabhängig sein. Stadtsprecher Heinz Braun weist zudem daraufhin, dass sich die Besitzer alle drei Jahre einer Regelüberprüfung zu unterziehen haben.

Zum Thema:Der Kleine Waffenschein erlaubt dem Inhaber, sogenannte Schreckschusswaffen zu führen. Diese sind zumeist Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern und sehen ihnen teilweise sehr ähnlich. Im Gegensatz zu echten Schusswaffen kann mit Schreckschusswaffen keine hochgradig gefährliche Munition ("Patronen") verschossen werden, sondern nur Reizgas- oder Kartuschenmunition. Eine Sperre in der Schreckschusswaffe verhindert das Verschießen scharfer Munition, wie dies echte Waffen können.

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