Denkmalschutz ist beschlossene Sache

Zweibrücken · Inhaltliche Begründung wird bis Frühjahr erarbeitet. Der UBZ soll aber weiter Änderungen am Rosengarten vornehmen dürfen.

 Über die Frage eines Denkmalschutzes für den Rosengarten wird seit langem gestritten. Foto: pma

Über die Frage eines Denkmalschutzes für den Rosengarten wird seit langem gestritten. Foto: pma

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Was die Experten seit Jahren vermuteten, ist nun bewiesen: Der Zweibrücker Rosengarten ist schützenswertes Kulturdenkmal und wird den gesetzlichen Vorschriften folgend wohl noch dieses Frühjahr offiziell in Form einer Rechtsverordnung in die Landesdenkmalliste aufgenommen. Damit müssten künftige Veränderungen im Garten über den Schreibtisch der Denkmalpfleger laufen. Das erläuterte Georg Peter Karn, innerhalb der Generaldirektion Kulturelles Erbe tätig als Querschnittsreferent für Gartendenkmalpflege. Man erstelle gerade die formal notwendige Begründung für die Ausweisung, die Behörde habe sich endgültig festgelegt: "Der Rosengarten ist ein Kulturdenkmal."

Die Argumente dafür lieferte ein Gutachten, das eine Gartenarchitektin erstellt habe, die gartenpflegerisch qualifiziert sei. Ihre Expertise liege auch der Stadt vor, so Karn. Geprüft habe sie vor allem, inwiefern in den Rosengartenzonen in Sachen Bestand, historischer Substanz oder Erscheinungsbild Erhaltenswertes noch ablesbar oder erkennbar sei. Man wolle die Gartenzonen "differenziert behandeln", es sollten "der Stadt Spielräume bleiben, etwas zu machen", stellt Karn heraus. 2015 hatte der Ex-Landeskonservator Joachim Glatz noch davon gesprochen, dass der Park wieder dem Stand kurz nach dem Zweiten Weltkrieg angeglichen werden soll. Das ist nun offenbar kein Thema mehr.

Die frisch vorliegende Analyse stellt Bereiche heraus, in denen der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) künftig stärkere Veränderungen vornehmen darf und wo er eher eingeschränkt wird. Karn nennt als Beispiel Betonringe mit einem frühen Terrassenmäuerchen, was den Zustand der 50er und frühen 60er Jahre noch gut nachvollziehen lasse. "Dort ist eher weniger Spielraum." Im Zentrum hingegen "gibt es sicherlich genug Möglichkeiten, Neuigkeiten einzubringen", so Karn.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten man künftig im Detail einräumt, werde noch erläutert. "Wichtig für uns ist die Kooperation mit Stadt und der Rosengartenleitung, alle Seiten sollen die Maßnahmen mittragen", gibt Karn als Maxime vor. Die Stadt könne "theoretisch und praktisch Zuschüsse erhalten für Umgestaltungen". Es sei etwa nicht daran gedacht, bestimmte Rosensorten vorzuschreiben. Klar ist: "Wir gehen vom Bestand aus, was da ist, ist da. Wir haben uns das nicht gerade leicht gemacht", so Karn. Ein Rückbau, etwa des 2008 für 1,3 Millionen Euro nach erheblichen Debatten neu gestalteten Rosengarteneingangs sei "Unsinn". Auch den hatte Glatz vor zwei Jahren nicht ausgeschlossen.

Der für den Denkmalschutz mit zuständige Kulturminister Konrad Wolf glaubt in Sachen Rosengarten an eine "gute Lösung": "Eine solche finden wir in solchen Fällen immer", zeigte sich der Zweibrücker kürzlich im Merkur-Redaktionsgespräch optimistisch. Den genauen Stand der Planung kenne er zwar nicht, in den Details sei er nicht drin. Doch sowohl die Denkmalschutzbehörde als auch der Gartenbetreiber UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) hätten ihre Rolle. "Ich denke nicht, dass es unüberwindbare Hürden gibt."

Der unteren Denkmalschutzbehörde liege indes kein aktuelles Gutachten vor, so Stadtsprecher Heinz Braun. Auch der Vorstandsvorsitzende des Umwelt- und Servicebetriebs, Werner Bosslet, kennt die Expertise nicht. Vor Monaten sei ein erster grober Entwurf vorgelegt worden, der aber habe überarbeitet werden sollen. Bosslet bleibt dabei: "Wenn uns das Leben künftig deutlich schwerer gemacht würde, werden wir dem UBZ-Verwaltungsrat und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorschlagen." Der Garten müsse "gelebt werden", sich ständig verändern. Besucher kämen nicht zehn Jahre in Folge, um das Gleiche zu sehen. Vorsorglich habe man sich nach Spezialanwälten umgeschaut, die in Sachen Unter-Denkmalschutz-Stellung zum Zuge kommen könnten.

Doch zunächst will UBZ-Chef Bosslet abwarten, bis ihm das finale Konzept der Denkmalpfleger vorliegt: "Vielleicht kann man auch damit leben."

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