Das Licht geht nicht aus

Zweibrücken. Auch die Stadtwerke Zweibrücken bekamen zuletzt vom Energieanbieter Teldafax kein Geld für die Nutzung ihres Stromnetzes. "Deshalb haben wir zum 30. April den Vertrag mit Teldafax gekündigt", erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Werner Brennemann

 150 Teldafax-Kunden sind in Zweibrücken betroffen. Foto: dpa

150 Teldafax-Kunden sind in Zweibrücken betroffen. Foto: dpa

Zweibrücken. Auch die Stadtwerke Zweibrücken bekamen zuletzt vom Energieanbieter Teldafax kein Geld für die Nutzung ihres Stromnetzes. "Deshalb haben wir zum 30. April den Vertrag mit Teldafax gekündigt", erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Werner Brennemann. Damit folgt der kommunale Energiedienstleister dem Beispiel andere Netzbetreibern von Berlin über Düsseldorf bis München. Auch dort zahlte Teldafax keine Netzentgelte mehr."In den nächsten Tagen bekommen die 150 Kunden des Troisdorfer Unternehmens einen Brief von uns", sagt Brennemann. Darin teilen die Stadtwerke mit, dass die Kunden über die Grundversorgung Strom von den Stadtwerken erhalten. "Es bleibt niemand im Dunkeln sitzen", beruhigt Brennemann die Teldafax-Kunden. Allerdings nach dem Tarif für die Ersatzversorgung. In dem Brief werden die Kunden nach Auskunft Brennemanns auch über die günstigeren Sonderverträge der Stadtwerke Zweibrücken informiert. Die Stadtwerke werden umgehend auch die Zählerstände ablesen.

Mit der Kündigung des Vertrags zwischen Netzbetreiber und Teldafax endet jedoch nicht automatisch der Vertrag zwischen Kunden und Teldafax. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung hin.

Grundsätzlich haben Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein besonderes Kündigungsrecht, wenn Teldafax nicht mehr liefern kann: "Ist man bereits in die Ersatzversorgung gefallen, führt praktisch kein Weg an der Kündigung vorbei." In Zweibrücken ist dies der Fall. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solle daher für den Fall der Kündigung Teldafax eine Frist eingeräumt werden. Auf jeden Fall sollten die Kunden zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber vorgenommen Lieferunterbrechung den Zähler ablesen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Internetseite einen Musterbrief für eine Kündigung.

verbraucherzentrale-rlp.de

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