Amtsgericht Zweibrücken Cousin und Cousine beim Klamotten-Klau ertappt

Zweibrücken · Der Zweibrücker Strafrichter Stefan Pick hat eine 25-Jährige und einen 26-Jährigen am Mittwoch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt.

 Das Zweibrücker Amtsgericht, vorne das Bismarck-Denkmal.

Das Zweibrücker Amtsgericht, vorne das Bismarck-Denkmal.

Foto: Rainer Ulm

Sie sind Cousin und Cousine, kamen beide vor vier Jahren aus Syrien nach Deutschland – und haben seit Mittwoch eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind ein verurteiltes Diebespaar.

Oberamtsanwältin Gabriele Haas hatte der 25-jährigen Hausfrau, die gemeinsam mit ihrem Mann und drei Kindern in Zweibrücken lebt, und ihrem 26-jährigen Cousin, der in Wolfenbüttel wohnt, zu Beginn der Hauptverhandlung im Amtsgericht Zweibrücken gemeinschaftlichen Diebstahl vorgeworfen. Sie sollen laut Anklageschrift Ende September 2019 in einer Kaufhaus-Filiale in der Zweibrücker Hallplatz-Galerie 18 Kleidungsstücke im Wert von mehreren Hundert Euro in einer Umkleidekabine in einen Rucksack sowie in eine Plastiktasche gesteckt und an der Kasse nicht bezahlt haben. Allerdings müssen sie wohl vergessen haben, alle Warensicherungsetiketten zu entfernen, bevor sie den Laden verließen. Weshalb die Alarmanlage des Geschäfts auslöste, dann eine Verkäuferin dem Diebespaar hinterherlief, es schließlich stellte und die Polizei rief, um Anzeige wegen Ladendiebstahls zu erstatten.

Zwar gaben die beiden Angeklagten den ihnen zur Last gelegten Sachverhalt, wie es die Oberamtsanwältin ausdrückte, „vollumfänglich“ zu, wollten auf eine entsprechende Frage von Strafrichter Stefan Pick jedoch nicht verraten, wer von beiden damals die Idee zu der Diebestour gehabt habe. Zumindest war sich Richter Pick wegen der überwiegend entwendeten Kinder- und Damenbekleidung halbwegs sicher, dass das, wie er in seiner Urteilsbegründung sagte, „größere Interesse“ an dem Diebesgut die 25-Jährige gehabt haben dürfte. Er verurteilte die nicht vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Ihr Verteidiger, der Pirmasenser Rechtsanwalt Walter Höh, hatte für seine Mandantin 150 Euro beantragt. Die 25-Jährige sagte in ihrem Schlusswort, es täte ihr leid, und beteuerte: „Das wird sich nicht wiederholen.“

Ihr einschlägig vorbestrafter Cousin kam nicht so glimpflich davon. Strafrichter Pick verhängte über ihn einen fünfmonatige Freiheitsstrafe, die er zur Bewährung aussetzte. Oberamtsanwältin Haas hatte für ihn eine dreimonatige Freiheitsstrafe beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden solle, weil der 26-Jährige gegen eine zum Tatzeitpunkt noch laufende Bewährung verstoßen hatte. Der ungelernte, arbeitslose junge Mann war 2016 vom Amtsgericht Cloppenburg unter anderem wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und Körperverletzung verurteilt worden.

Von der damals ebenfalls verhängten mehrjährigen Bewährungszeit wollte der 26-Jährige am Mittwoch während der Hauptverhandlung im Amtsgericht Zweibrücken jedoch nichts gewusst haben. Er sei seinerzeit auch nicht darüber belehrt worden, welche Folgen mögliche Verstöße gegen die Bewährungsauflagen haben könnten, behauptete her.

Diese Folgen – beispielsweise ein längerer Gefängnisaufenthalt – machte ihm nun Richter Pick deutlich. Denn auch er legte für die aktuelle Strafe eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Zudem muss der 26-Jährige 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch sein Verteidiger, der Zweibrücker Rechtsanwalt Markus Freyler, hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Gleichwohl sei diese Bewährungsstrafe „der allerletzte Versuch“, ihn zum Besseren zu bekehren, warnte Richter Pick den 26-Jährigen. Jetzt sei er noch einmal „mit einem blauen Auge davongekommen“. Die nächste Straftat oder „auch nur“ ein Verstoß gegen die aktuellen Bewährungsauflagen könnten einen langen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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