Dreyer: „Muten Bürgern viel zu“ Lockdown: Diese Regeln gelten ab Mittwoch in Rheinland-Pfalz

Mainz · Die rheinland-pfälzische Regierung hat sich, basierend auf der bundesweiten Vereinbarung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten, auf verschärfte Corona-Schutzregeln geeinigt.

 Ministerpräsidentin Malu Dreyer (Archivbild).

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (Archivbild).

Foto: dpa/Arne Dedert

Das öffentliche Leben wird auch in Rheinland-Pfalz angesichts der stark steigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus schon ab kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Dies kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz am Sonntag nach einer Schalte mit den anderen Länderregierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Die Regelungen sollen bis 10. Januar gelten.

„Es erkranken zu viele Menschen derzeit und die Zahl der Schwerkranken und Derjenigen, die sterben, ist inzwischen viel zu hoch“, sagte die SPD-Politikerin. Die Krankenhäuser und Intensivstationen müssten entlastet werden. „Die Zeit um Weihnachten ist eher eine stille Zeit“ und das müsse genutzt werden, sagte Dreyer. „Wir muten den Bürgern wieder sehr viel zu.“ Die Rechtsverordnung soll am Montag auf den Weg gebracht werden, das Corona-Kabinett in Mainz habe am Sonntag bereits zugestimmt.

Ein Überblick:

SCHULEN: Die Präsenzpflicht wird von Mittwoch an ausgesetzt. „Alle Schülerinnen und Schüler können und sollen zuhause bleiben“, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Für die Jungen und Mädchen, die bis zum Ferienbeginn am Freitag nicht zuhause betreut werden könnten, bleiben die Schulen aber offen. Nach den Weihnachtsferien soll es vom 4. Januar bis 15. Januar ausschließlich Fernunterricht geben. Die Schulen bieten aber Notbetreuung für Schüler bis Klasse sieben, für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren Lernsituation zu Hause „nicht ausreichend förderlich ist“. Ausnahme sind die Abiturienten. „Sie sollen das Abitur in Präsenz schreiben können“, sagte Dreyer. Die ersten Klausuren werden bereits am 7. Januar geschrieben. Klassenarbeiten und andere Prüfungen, die bis 18. Dezember oder vom 4. bis 15. Januar angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. „Sollte dies nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.“ Wie es nach dem 15. Januar weiter gehe, hänge von der Infektionslage ab.

KITAS bleiben grundsätzlich offen. Dreyer appellierte aber an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Wenn die Eltern jedoch arbeiten müssten, keine andere Betreuung fänden oder die Kinder besonderen Förderbedarf hätten, könnten sie ihre Kinder weiterhin in die Kita bringen.

KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

WEIHNACHTEN: Die Kontaktregelungen an Weihnachten wurden noch einmal verschärft, sind aber an den Feiertagen - vom 24. bis 26. Dezember - etwas lockerer als an den anderen Tagen. So sind an den drei Feiertagen neben dem eigenen Hausstand vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkreis bei Treffen zulässig, auch aus mehr als zwei Haushalten. Dreyer empfahl, an den fünf bis sieben Tagen vor den Feiertagen in eine Selbst-Isolation zu gehen, um Angehörige zu schützen.

SILVESTER: Dreyer verwies auf das bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz geltende An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Verbot des Verkaufs von Feuerwerk vor Silvester. Die Menschen sollten wegen der Infektionsgefahr „im engsten Kreis zusammenbleiben“. Krankenhäuser sollten zudem geschont werden und nicht noch Menschen aufnehmen müssen, die sich beim Feuerwerk verletzt haben, sagte Dreyer.

EINZELHANDEL: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. „Abhol- und Lieferdienste in den Geschäften sind möglich“, sagte Dreyer.

FRISEURE: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

BEHANDLUNGEN: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

ALTENPFLEGE: In den Alten- und Pflegeheimen mit ihren vielen hochbetagten Bewohnern gilt in Rheinland-Pfalz längst, dass die Beschäftigten einmal pro Woche getestet werden müssen. In den Kreisen und kreisfreien Städten, die über dem Durchschnitt der Neuinfektionen im Land liegen, muss zweimal pro Woche getestet werden. Derzeit seien das 13 kreisfreie Städte und Kreise, sagte Dreyer. Dort müssten auch die Besucher getestet werden oder einen negativen Corona-Test vorlegen. „Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung.“ Darüber werde noch einmal mit den Rettungsdiensten und dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Rettungsdiensten beraten, kündigte Dreyer an. Es dürfe nicht sein, dass ein Bewohner nicht besucht werden könne, weil der Besucher keinen Test machen könne.

HILFEN: „Für den Einzelhandel ist es bitter“, sagte Dreyer mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft und den sonst üblichen Umtausch zwischen den Jahren. Es werde eine Reihe von Hilfen geben, deren Details in den nächsten Tagen geregelt würden. So sollten Kleidergeschäfte, die ihre Wintersachen jetzt nicht verkaufen könnten, privilegierte Verlustabschreibungen in Anspruch nehmen können. Der Bund werde die Wirtschaftsbereiche, die auch 2021 erheblichen Einschränkungen hinnehmen müssen weiterhin finanziell unterstützen. Die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe bekämen die deutlich verbesserte Überbrückungshilfe III. Diese sehe einen höheren Zuschuss von bis zu 500 000 Euro für direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen vor.

(dpa)
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