Haben CDU-Politiker und Polizisten bei Baldauf-Besuch in Zweibrücken gegen Corona-Regeln verstoßen? Keine Masken, kaum Abstand – kein Problem?

Zweibrücken · Ein Facebook-Post von CDU-Landtagsfraktionschef Christian Baldauf zu seinem Besuch in der Polizeiinspektion Zweibrücken hat Kritiker auf den Plan gerufen.

 Christian Baldauf hat dieses Foto von seinem ziemlich abstandslosen Besuch bei der Zweibrücker Polizei auf Facebook gepostet, Zweibrückens Ordnungsdezernentin Christina Rauch hat es geteilt.

Christian Baldauf hat dieses Foto von seinem ziemlich abstandslosen Besuch bei der Zweibrücker Polizei auf Facebook gepostet, Zweibrückens Ordnungsdezernentin Christina Rauch hat es geteilt.

Foto: Facebook-Screenshot PM

Eigentlich ist es ein Foto wie viele, die Politiker immer mal wieder ins Netz stellen, um ihre selbst auferlegte Umtriebigkeit in Sachen Bürgernähe zu dokumentieren. Eigentlich. Doch jenes Foto, das den CDU-Spitzenkandidaten für die rheinland-pfälzische Landtagswahl 2021, Christian Baldauf, bei seinem Besuch während seiner Sommer-Tour in der Zweibrücker Polizeiinspektion am Mittwoch zeigt, haben sich einige der Adressaten etwas genauer angeschaut. Und sie haben etwas festgestellt: Den abgebildeten fünf, offensichtlich munter miteinander plaudernden Herren, darunter Baldauf selbst, der Zweibrücker Mediziner und CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch, Polizeiinspektionsleiter Matthias Mahl und Alt-Bürgermeister Rolf Franzen (CDU), fehlen in Corona-Zeiten angeblich zwei Dinge – der vorgeschriebene Mindestabstand zueinander und die Mund-Nase-Masken. So kommentierte ein Bürger Baldaufs Facebook-Foto mit den geradezu anklagenden Worten: „Aber wieder ohne Masken. Wo bleibt die Strafe?“

Ein gerechtfertigter Vorwurf? Wenn ja, entbehrt er nicht einer gewissen Pikanterie. Denn Gensch ist der stellvertretende Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Enquete-Kommission „Corona-Pandemie“, die Anfang Juli ihre Arbeit aufgenommen hatte (wir berichteten). Er gilt zudem als eindeutiger Befürworter der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des grassierenden Virus. Ebenso pikant wäre, falls der Vorwurf berechtigt sein sollte, dass ausgerechnet die für die Ahndung von Verstößen gegen die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz zuständige Zweibrücker Beigeordnete Christina Rauch den Post ihres Parteifreundes mit dem in der Kritik stehenden Foto wohlwollend geteilt hatte. Rauch ist auch für das Zweibrücker Ordnungsamt zuständig. Von ihr war auf Nachfrage am Freitag keine Stellungnahme zu erhalten. Ein versprochener Rückruf blieb aus.

Hingegen ließ Spitzenkandidat und CDU-Landtagsfraktionschef Baldauf durch den Sprecher der CDU Rheinland-Pfalz, Markus Lachmann, auf Merkur-Anfrage mitteilen: „Bei der angesprochenen Szene bei der Polizei in Zweibrücken handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen die Corona-Bestimmungen.“ Laut der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni, Fassung vom 15. Juli, Teil 1, Paragraf 1, Absatz 2, gelte bei Kontakten im öffentlichen Raum „aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen Anlässen (…)“ nicht der Mindestabstand von 1,5 Metern. Gleichwohl seien die Abstände zwischen den auf dem in Rede stehenden Foto abgebildeten Personen größer als es auf den ersten Blick den Anschein habe, sagte Lachmann. Auch gelte hier keine Maskenpflicht. Zudem sei „für eine ausreichende Lüftung des Raumes“ gesorgt worden. Generell sei dem stellvertretenden CDU-Landesvorsitzenden Baldauf „der Gesundheitsschutz der Menschen sehr wichtig“. Er achte auch dort, wo es nicht vorgeschrieben ist, auf ausreichenden Abstand und auf nicht zu lange Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen. Baldauf trage „regelmäßig eine Schutzmaske“, wie der CDU-Sprecher versicherte.

Gensch äußerte sich gegenüber unserer Zeitung ähnlich: „Ich bin eigentlich übervorsichtig. Ich trage sogar Maske und halte Abstand in Situationen, wo ich es gar nicht müsste.“ Sein und das Verhalten der bei dem Treffen in der Polizeiinspektion Anwesenden fand er „absolut in Ordnung“: „Ich kann keinen Verstoß (gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung) erkennen.“ Zumal es für solcherart Gelegenheiten „Ausnahmeregelungen“ gebe: „Man darf die Maske für Gespräche auch schon mal absetzen, wenn man etwas erläutern will.“

Für Lachmann, den Sprecher der rheinland-pfälzischen CDU, ist eine solche erlaubte Ausnahmen übrigens auch: „… wenn man mal ein Foto machen will“.

Über Sanktionen gegen Baldauf und die anderen Abgebildeten müsste zwar das Stadt-Ordnungsamt entscheiden. Die CDU muss sich da aber wohl keine Sorgen machen: Der Sprecher des SPD-geführten Mainzer Innenministeriums, Joachim Winkler, teilte auf Merkur-Anfrage mit: „Nach unserer Bewertung handelte es sich weder um eine Veranstaltung noch um einen Aufenthalt im öffentlichen Raum. Demnach liegt aus unserer Sicht auch kein bußgeldbewehrter Verstoß vor.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort