Verschärfte Corona-Regeln Ab Donnerstag Ausgangssperren in Zweibrücken

Zweibrücken · Der Inzidenzwert reißt erstmals auch in Zweibrücken mehrfach die 100. Welche Regeln ab Donnerstag gelten sollen:

 Da ist doch noch jemand unterwegs? Für solche Ausflüge braucht man ab Donnerstag in Zweibrücken nach 21 Uhr einen triftigen Grund.

Da ist doch noch jemand unterwegs? Für solche Ausflüge braucht man ab Donnerstag in Zweibrücken nach 21 Uhr einen triftigen Grund.

Foto: Lutz Fröhlich

Zweibrücken drohen ab Mitte der Woche strengere Corona-Maßnahmen inklusive der umstrittenen Ausgangssperren, die im Landkreis Südwestpfalz gerade erst inzidenzbedingt wieder aufgehoben worden sind. Das hat der Zweibrücker Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) auf seiner Facebook-Seite mitgeteilt.

Hintergrund ist laut Wosnitza, dass bereits feststeht, dass die Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten haben wird. Am Sonntag lag dieser Wert laut Kreisverwaltung Südwestpfalz bei 114,1, am Samstag waren es 105,3 positive Corona-Tests pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gewesen. Aus diesem Grunde müsse ab Donnerstag eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft treten, die „entsprechend der Landesverordnung weitere Einschränkungen mit sich bringt“, so Wosnitza. Angefügt ist der Mitteilung des Oberbürgermeisters der aktuelle Entwurf. Der Donnerstag-Termin orientiert sich gesetzlich an den Inzidenz-Zahlen des Robert-Koch-Instituts (nach den Landesuntersuchungsamts-Zahlen würde die Verschärfung schon ab Mittwoch gelten.)

Nach diesem Verfügungsentwurf würden in Zweibrücken unter anderem folgende Regeln gelten:

Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes plus eine Person aus einem weiteren Hausstand. Kinder bis sechs Jahre zählen nicht mit.

Terminshopping wird fortgesetzt.

Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Gärtnereien und Buchläden bleiben geöffnet.

Kosmetik-, Piercing- und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben, erlaubt sind Dienstleistungen, die gesundheitlichen oder hygienischen Zwecken dienen wie Fußpflege, Physio- und Ergo-Therapie sowie Reha-Sport.

Friseurbesuche sind möglich, allerdings nur mit Maskenpflicht und Termin.

In der Gastronomie sind nur Hol- und Bringdienste erlaubt.

Museen sind geschlossen.

Zwischen 21 und 5 Uhr gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre mit den bekannten Ausnahmen (zum Beispiel Begleitung und Versorgung Unterstützungsbedürftiger, Gassi-Gehen, Besuch bei Partnern und Verwandten in gerader Linie)

Sport nur im Freien und nur zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt.

Die Schulen kommen in der neuen Verfügung nicht vor.

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