Polizei und Ordnungsdezernentin sehen keinen Coronaschutz-Verstoß bei CDU-Foto von Baldauf-Besuch in Zweibrücker Polizeiwache „Mund-Nasen-Schutz ist aber dennoch zu empfehlen“

Zweibrücken · Der Zweibrücker Polizeichef Mahl sieht zwar auf dem maskenlosen Gruppenfoto mit CDU-Politikern keinen Gesetzesverstoß, gibt aber einen Fingerzeig. Auch die Beigeordnete Rauch hält die Szene für legal, „aus Sicht der Ordnungsbehörde“ wären aber „freiwillige Schutzmaßnahmen zu begrüßen“.

 Gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung verstieß der abstands- und maskenlose CDU-Besuch bei der Zweibrücker Polizei laut den zuständigen Behörden zwar nicht – aber gegen die Bitte an der Polizei-Tür.

Gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung verstieß der abstands- und maskenlose CDU-Besuch bei der Zweibrücker Polizei laut den zuständigen Behörden zwar nicht – aber gegen die Bitte an der Polizei-Tür.

Foto: Lutz Fröhlich

Nichts Rechtswidriges will auch die Zweibrücker Polizei auf jenem Foto entdeckt haben, das letzten Mittwoch bei einem Besuch des rheinland-pfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Christian Baldau, in der Zweibrücker Polizeiinspektion gemacht und von der CDU auf Facebook veröffentlicht worden war. Darauf zu sehen sind fünf, offensichtlich munter miteinander plaudernde Herren, darunter Baldauf selbst, der Zweibrücker Mediziner und CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch, Polizeiinspektionsleiter Matthias Mahl und Alt-Bürgermeister Rolf Franzen (CDU), die weder den zu Corona-Zeiten gebotenen Mindestabstand zueinander einhalten noch Mund-Nase-Masken tragen. Dazu hat sich am Montagnachmittag auch der Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken, Matthias Mahl, geäußert. Er schreibt auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung vom Freitag: „Das Verhalten der fünf abgebildeten Personen steht im Einklang mit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.“ Eine Einschätzung, die zunächst schon deshalb nicht verwundert, weil Mahl selbst eine der „fünf abgebildeten Personen“ war. Dann aber der überraschende, etwas relativierende, ja fast reumütig klingende Satz: „Losgelöst von einer rechtlichen Einordnung sind Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Abstandsgebots und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber dennoch zu empfehlen.“

Zuvor hatten Baldauf, Gensch und das Mainzer Innenministerium auf Anfrage unisono lediglich mitgeteilt, auf dem Foto keinen Verstoß gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz festgestellt zu haben (wir berichteten).

Die Zweibrücker Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Christina Rauch (CDU) antwortete, obwohl eigentlich eine Antwort schon für Freitag in Aussicht gestellt war, erst am späten Montagnachmittag auf die Merkur-Anfrage. Rauch hatte den Facebook-Beitrag ihres Parteifreundes Baldauf mit dem abstands- und maskenlosen Gruppenbild mit „Gefällt mir“ bewertet und auch weiter geteilt. Rauch ist in Zweibrücken nicht nur von Amtswegen für die Ahndung von Verstößen gegen die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz zuständig, sondern auch als Verfechterin eines rigorosen Vorgehens schon gegen kleinere Verstöße bekannt, etwa wenn Schüler am Busbahnhof keine Maske tragen.

Rauchs Stellungnahme zu dem Baldauf-Bild im Wortlaut: „Aus Sicht des Ordnungsamtes liegt kein Verstoß gegen die derzeit gültige 10. Corona-Bekämpfungsverordnung vor. Das Ordnungsamt schließt sich nach Prüfung umfänglich den Aussagen des Innenministeriums an. Es ist wichtig, die Vorgaben zum Corona-Schutz einzuhalten. Darüber hinaus freiwillige und zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, steht jedem frei und ist aus Sicht der Ordnungsbehörde zu begrüßen.“

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