Zweibrücken Weitere Anzeige gegen Helexier

Zweibrücken · Der fristlos gekündigte und mit einem Hausverbot belegte Chefarzt der „Himmelsberg Fachklinik“, der Kardiologe Dr. Thomas Doerr, wirft seinem ehemaligen Arbeitgeber vor, falsche Angaben gemacht zu haben.

 Als dieses Foto entstand, war zwischen Dr. Thomas Doerr und Helexier die Welt noch in Ordnung.

Als dieses Foto entstand, war zwischen Dr. Thomas Doerr und Helexier die Welt noch in Ordnung.

Foto: Rainer Ulm

Kein Grund zur Klage? Weit gefehlt. Ein solcher Grund scheint sich in Sachen Helexier immer mal wieder zu finden. Nun hat der fristlos gekündigte und mit einem Hausverbot belegte frühere Chefarzt der „Himmelsberg Fachklinik“, der Kardiologe Dr. Thomas Doerr, eine weitere Anzeige gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erstattet. Die Firma Helexier will im Gebäude des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses eine Privatklinik betreiben, für die aber bislang keine behördliche Genehmigung vorliegt. Die jüngste Anzeige Doerrs richtet sich gegen Helexier-Geschäftsführer Alexander Jüllig, den er der falschen eidesstattlichen Versicherung beschuldigt. Deshalb sei er jüngst auf dem Zweibrücker Polizeirevier vorstellig geworden, teilte Doerr am Freitag mit.

Demnach habe Jüllig im Zusammenhang mit einer Klage gegen Doerr wegen Hausfriedensbruchs, der sich am 30. März ereignet haben soll, angegeben, den Kardiologen am 29. März, also einen Tag zuvor, über das gegen ihn verhängte Hausverbot informiert zu haben. „Das stimmt aber nicht“, widersprach Doerr. „Das Hausverbot wurde erst am 30. März ausgesprochen und mir ein entsprechendes Schreiben überreicht – datiert auf den 29. März.“ Am 30. März habe er in seinen Praxisräumen im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus noch vorgemerkte Patienten behandelt. Von dem Hausverbot sei er an jenem 30. März völlig überrascht worden. Weshalb von einem, ihm von Helexier vorgeworfenen Hausfriedensbruch keine Rede sein könne. Nicht er, sondern die angehende Privatklinik-Betreiberfirma habe Hausfriedensbruch begangen, als sie in seiner Abwesenheit „am 30. März gegen 20 Uhr“ in die ihm laut Chefarztvertrag zur Verfügung gestellten Praxisräume widerrechtlich eingedrungen sei, seine medizinischen Geräte und Computer inspiziert und zum Schluss die Schlösser ausgetauscht habe, damit er, Doerr, ja nicht wieder in seine Praxisräume hinein könne. „Die Leute wollten sogar meine Türen vernageln“, was er mit den Bild- und Tonaufnahmen der von ihm in seinen Praxisräumen installierten Videokameras belegen könne. Doerr hatte deshalb seinerseits Helexier wegen Hausfriedensbruchs angezeigt (wir berichteten).

Eine falsche eidesstattliche Versicherung (oder auch: falsche Versicherung an Eides statt) ist kein Kavaliersdelikt. Sie findet sich in Paragraph 156 des Strafgesetzbuchs. Dort heißt es: „Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Doerr liegt schon länger mit seinem ehemaligen Arbeitgeber im Clinch – und sein ehemaliger Arbeitgeber mit ihm (wir berichteten). Abgesehen von der jüngsten Anzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung und der Anzeige wegen Hausfriedensbruchs sind noch seine einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot und seine Kündigungsschutzklage bei den Justizbehörden anhängig. Die Kündigungsschutzklage sollte eigentlich am Donnerstag vor dem zuständigen Arbeitsgericht Kaiserslautern verhandelt werden. Der Termin im Gebäude des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken wurde nun aber auf den 10. Juni, 14.20 Uhr, verschoben. Es handelt sich um einen sogenannten Gütetermin, bei dem eine wirklich gütliche Einigung wegen der sich verhärtenden Fronten allerdings nur schwer vorstellbar erscheint.

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