Chef des Verwaltungsrats geht auf Distanz

Zweibrücken · Über die Entwicklungen am Evangelischen Krankenhaus Zweibrücken und dessen Träger, dem Landesverein für Innere Mission in der Pfalz (LVIM), war auch Oberkirchenrat Manfred Sutter in die Kritik geraten. Er sitzt dem LVIM-Verwaltungsrat seit vier Jahren vor. Im Gespräch mit dem Merkur betont er nun, dass er mit dem operativen Geschäft nichts zu tun habe.

Ein kriselndes Krankenhaus, Hickhack um Kündigungen, besorgte Mitarbeiter, Pläne einer Fusion - auch von diesen jüngsten Ereignissen rund um den Landesverein für Innere Mission in der Pfalz (LVIM) sieht sich dessen Verwaltungsratsvorsitzender Manfred Sutter nicht beschädigt. Der Oberkirchenrat, der im November zur Wiederwahl ansteht, sagt im Gespräch mit dem Merkur auf die Frage, ob er aufgrund der aktuellen Entwicklung des LVIM seine Chancen schwinden sieht: "Welche Chancen sich durch welche Dinge verringern, kann ich nicht sagen. Der LVIM-Verwaltungsratsvorsitz ist ein Ehrenamt für mich und zählt nicht zu den genuinen Aufgaben des Diakoniedezernenten." Er nehme diese Aufgabe seit Mai 2011 wahr, nachdem der vormalige Vorsitzende, Ex-Kirchenpräsident Eberhard Cherdron, sie nicht länger habe übernehmen wollen. Seit 2009 sei Sutter LVIM-Mitglied. Kirchenintern stößt etwa auf Kritik , dass er als Diakoniedezernent der Kirche für den LVIM zuständig ist, dessen Verwaltungsrat er vorsitzt, sich also selbst kontrolliert. Sutter stellt dazu klar: "Der Gedanke, dass der Diakoniedezernent durchgreifen kann, ist abwegig. Es gibt keine Eingriffsrechte aufs operative Geschäft der Träger." Es gebe nur Beratungsrechte. Der Diakoniedezernent könne etwa eingreifen, wenn ein Träger vom vorgeschriebenen Tarifwerk abweiche und Beschäftigte schlechter bezahle, als es in Deutschland üblich ist.

Sutter distanziert sich im Merkur-Gespräch mehrfach von den LVIM-Planungen der letzten Wochen, wie der Zentralisierung bestimmter Abteilungen in Bad Dürkheim, die wenige Tage darauf widerrufen wurde. Der Verwaltungsrat und er als dessen Vorsitzender seien laut dem Diakonischen Corporate Governance Kodex (DGK) (siehe "Stichwort") für solche Dinge nicht zuständig, sondern für die Vorstandsaufsicht. Auch dass der Verein vor allem wegen zeitweise gesunkener Belegungszahlen im Zweibrücker Krankenhaus aktuell ein Millionendefizit verbucht, will er nicht bestätigen und verweist auf den Vorstand Rainer Wettreck. Der Rückgang der Patientenzahlen wird als die Ursache dafür angesehen, dass mit inzwischen circa 40 Mitarbeitern Vereinbarungen getroffen wurden, um die Personalkosten zu senken: So sollen etwa über zehn Angestellte zeitweise in LVIM-Altenheime oder die Uniklinik, bei über zehn wurde die Arbeitszeit verkürzt, drei sollen vorzeitig in Ruhestand gehen.

Nach der Lesart von Sutter alles Ergebnis der Entscheidungen von Wettreck. Dieser war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Wettreck beziehungsweise die Vorstandskonferenz, zu der auch die Bereichsleiter Krankenhäuser , Christoph Bendick, und Altenpflege, Thomas Oberinger, zählen, klärten die operativen Fragen. Die Bereichsleiter und der inzwischen neue Leiter Unternehmensentwicklung/Controlling, der an den Konferenzen auch teilnehme, brächten so viel betriebswirtschaftliche Kompetenz mit ein, dass man seit zwei Jahren auch den Posten des kaufmännischen Vorstands habe vakant lassen können, so Sutter: "Wir haben die Besetzung des Postens nicht mit Nachdruck betrieben."

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StichwortDer Diakonische Corporate Governance Kodex (DGK) enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Einrichtungsführung. Der Hauptausschuss des Diakonischen Werkes Pfalz hat ihn am 18. Juni 2008 den Mitgliedern, also auch dem LVIM, empfohlen. Der DGK regelt beispielsweise die Aufgaben der Mitgliederversammlung einer Einrichtung, das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsgremium. Das in anderen Branchen praktizierte duale Führungssystem trennt dabei klar zwischen Vorstand, der die Einrichtung in eigener Verantwortung leitet und dem Aufsichtsgremium, das den Vorstand bestellt, überwacht und berät. Der Vorstand ist laut DGK verantwortlich für die strategische Ausrichtung der Einrichtung, erörtert den Stand der Strategieumsetzung regelmäßig mit dem Aufsichtsgremium, informiert es "zeitnah und umfassend" auch über Risikolage und Geschäftsentwicklung und begründet Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen. Die Vergütung des Vorstandes soll laut DGK offengelegt werden. Das Aufsichtsgremium beteiligt sich nicht am operativen Geschäft, ist aber "in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zeitnah einzubeziehen". red

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