Streit um Versammlungsrecht CDU-Fraktion verteidigt Demo-Abbruch

Zweibrücken · Gensch hält Kritik am Ordnungsamt für „nicht gerechtfertigt“, hat aber noch 15 Fragen. Linke: „Grundrechte behindert“.

 Wie schon in den Vorjahren demonstrierte am 14. März, dem Jahrestag der Bombenangriffe auf Zweibrücken, ein breites Bündnis auf dem Hallplatz gegen die Kundgebung des rechtsextremistischen „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ auf dem Alexanderplatz. Polizei und Ordnungsamt gelang es wieder, Zusammenstöße zu verhindern. Ärger gab es diesmal aber, weil die „Gemeinsam gegen Rechts“-Kundgebung vorzeitig aufgelöst wurde.

Wie schon in den Vorjahren demonstrierte am 14. März, dem Jahrestag der Bombenangriffe auf Zweibrücken, ein breites Bündnis auf dem Hallplatz gegen die Kundgebung des rechtsextremistischen „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ auf dem Alexanderplatz. Polizei und Ordnungsamt gelang es wieder, Zusammenstöße zu verhindern. Ärger gab es diesmal aber, weil die „Gemeinsam gegen Rechts“-Kundgebung vorzeitig aufgelöst wurde.

Foto: nob/Norbert Rech

Veranstalter und Teilnehmer haben in den vergangenen Tagen die Auflösung ihrer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ durch das Ordnungsamt am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz heftig kritisiert. „Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt“, teilte dazu gestern CDU-Ratsfraktionschef Christoph Gensch der Presse mit. Allerdings sieht Gensch anlässlich dieser Demonstration noch 15 offene Fragen.

„Da wir, die CDU-Fraktion, uns vor einer abschließenden Beurteilung ein eigenes Bild über die Vorgänge und Vorwürfe im Umfeld der Demonstrationen sowohl am 14.03.2018 als auch während der zurückliegenden Jahre machen wollen, haben wir einen Fragenkatalog an die Zweibrücker Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken zusammengestellt. Wir erhoffen uns von der Beantwortung Klarheit und werden uns nach Erhalt der Antworten gegebenenfalls erneut zur Thematik äußern“, schreibt Gensch.

Am Donnerstag hatte bereits Walter Rimbrecht (SPD) eine Anfrage für die nächste Ratssitzung gestellt (wir berichteten). Rimbrecht äußert in seinen drei Fragen zu der Demo zwar nicht ausdrücklich Kritik an deren Auflösung, die Stoßrichtung ist aber offensichtlich: „War die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet? Wer hat die Entscheidung über die Auflösung getroffen? Welche schwerwiegenden Verstöße gegen die Ordnung wurden dem Veranstalter vorgeworfen, die einen Abbruch gerechtfertigt hätten?“ Die Stadt hat bereits im Merkur die Auflösung damit begründet, dass etwa zwei Drittel der Teilnehmer die Kundgebung in Richtung der gleichzeitigen Kundgebung des Nationalen Widerstand Zweibrücken verlassen hätten.

Zwar fragt auch Christoph Gensch in der CDU-Anfrage als Erstes, aus welchen Gründen das Ordnungsamt die Demonstration des „Bündnis gegen Rechts“ beendeten – und ob zuvor „präventive Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Beendigung durch das Ordnungsamt zu verhindern.“ Aus den meisten weiteren Fragen lässt sich aber eine andere Stoßrichtung als bei Rimbrecht herauslesen.

So fragt Gensch nach Rechts-Verstößen bei Demonstrationen von Links und Rechts in den letzten zehn Jahren – aufgrund früherer Merkur-Berichte ist es kein Geheimnis, dass Verstöße meist von Linksradikalen kamen. Besonders ins Visier nimmt Gensch die Zweibrücker Antifa-Gruppe „Solidarische Rose“. Unter anderem will die CDU wissen: „Wie bewertet die Stadtverwaltung, dass auf der Webseite der ,Solidarischen Rose’ eine verfassungsfeindliche Seite (linksunten.indymedia) verlinkt ist? Und fragt, ob „Demonstrationstaktiken“ und „Angriffstechniken“ von „linksunten.indymedia“ „auch im Rahmen von Zweibrücker Demonstrationen verwandt wurden“. Gensch fragt weiter, ob bei Anti-Neonazi-Kundgebungen „Maßnahmen von Seiten der Veranstalter unternommen wurden“, um die Demonstrationen des Nationalen Widerstands vor linksradikalen Kräften zu schützen.

Die „Solidarische Rose“ gehörte zu den Mit-Aufrufern für die vom Zweibrücker Linken-Vorsitzenden Thorsten Spelten für das „Bündnis gegen Rechts“ angemeldeten Kundgebung am 14. März auf dem Hallplatz. Dass die Antifa-Gruppe ihren Auftritt nicht auf den für die „Gemeinsam gegen Rechts“-Kundgebung angemeldeten und genehmigten Hallplatz beschränken wurde, hatte die Solidarische Rose schon vorab deutlich gemacht, zeigen Merkur-Recherchen: Auf ihre Facebook-Seite rief sie schon am 7. März dazu auf, nach der Hallplatz-Kundgebung „unseren Protest auch in Hör- und Sichtweite des Naziaufmarschs deutlich (zu) machen“.

Die Pirmasenser Linken-Bundestagsabgeordnete Brigitte Freihold schreibt in einer Pressemitteilung, sie sei „fassungslos“ über den erzwungenen Abbruch der Demonstration gegen Rechts. Diese sei „völlig störungsfrei und friedlich verlaufen“. Dass Teilnehmer eine Kundgebung verlassen, sei „kein Verstoß gegen das Versammlungsgsetz“, betonte Freihold: Menschen stehe es „jederzeit frei, Versammlungen auch wieder zu verlassen“. Veranstalter von Kundgebungen trügen „keine Verantwortung dafür, was diese Personen danach tun“. Freihold schließt: „Die Ordnungsbehörde in Zweibrücken hat mit dem Abbruch einer friedlichen und ordnungsgemäß durchgeführten Versammlung völlig unangemessen reagiert und Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten behindert.“

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