Denkmalschützer an Bord Bunker im Kirchberg wird vermessen

Zweibrücken · Denkmalpfleger überwacht die Arbeiten. Die unter der Erde liegende Anlage darf nicht mit Häusern überbaut werden.

 Am Donnerstagmorgen begannen die Bagger damit, Erdreich auszuheben, um festzustellen, wie komplex die Bunkeranlage, die im Kirchberg in mehreren Metern Tiefe liegt, ist. Nicht nur die Anlage selbst steht unter Denkmalschutz; selbst Trümmerteile nahe des Bunkers sind geschützt und dürfen nicht unwiderruflich verbaut werden, macht der ehrenamtliche Denkmalpfleger Günther Wagner, der die Arbeiten überwacht, deutlich.

Am Donnerstagmorgen begannen die Bagger damit, Erdreich auszuheben, um festzustellen, wie komplex die Bunkeranlage, die im Kirchberg in mehreren Metern Tiefe liegt, ist. Nicht nur die Anlage selbst steht unter Denkmalschutz; selbst Trümmerteile nahe des Bunkers sind geschützt und dürfen nicht unwiderruflich verbaut werden, macht der ehrenamtliche Denkmalpfleger Günther Wagner, der die Arbeiten überwacht, deutlich.

Foto: Mathias Schneck

Nanu? Bagger auf dem Kirchberg? So manch ein Spaziergänger blickte am Donnerstag verwundert auf das Treiben auf dem Areal oberhalb von Ixheim. Seit den Morgenstunden hoben die Maschinen Erdreich aus, Mitarbeiter des UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) verfolgten das Ganze.

Sind das etwa schon vorbereitende Arbeiten für das geplante Bauprojekt auf dem Kirchberg, rätselte mancher Augenzeuge.

Ja und nein, lautet die Antwort. Es sind tatsächlich Arbeiten, die es im Vorfeld einer möglichen Bebauung des Kirchberges zu absolvieren gilt. Allerdings liegt die Betonung auf: „mögliche Bebauung“.

Denn das Projekt ist umstritten, Anwohner haben rund 1000 Unterschriften dagegen gesammelt und ferner Klage gegen das Vorhaben eingereicht (wir berichteten mehrfach).

Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, ist ungewiss. Die Stadt geht den formalen Weg Schritt für Schritt ab. Dazu gehört es, ein Relikt zu vermessen, das tief im Kirchberg ruht. Ein Relikt aus dunkler Zeit – eine Bunkeranlage aus dem Zweiten Weltkrieg.

Günther Wagner gehörte am Donnerstag zu den Beobachtern der Arbeiten. Will er doch sicherstellen, dass die Erfassung und Vermessung des Bunkers gut läuft. „Der Bunker steht unter Denkmalschutz“, sagt Wagner, der als ehrenamtlicher Denkmalpfleger des Landes für die Westwall-Anlagen verantwortlich zeichnet. In Personalunion vertritt er zudem „die Belange des Eigentümers der Anlage“, wie er sagt. Eigentümer ist das Land Rheinland-Pfalz.

Die Westwall-Anlagen stehen seit 2014 unter Denkmalschutz. Ihre militärhistorische Bedeutung wird als bedeutend angesehen, daher der Schutz. „Unser Ziel ist die Erhaltung der Anlagen“, sagt Wagner.

Der Westwall war ein gewaltiges Abwehr-Bollwerk der Nationalsozialisten, es sollte auf über 600 Kilometern die Westflanke des Deutschen Reiches absichern.

Fast 20 000 Anlagen des Westwalls existieren, alleine auf rheinland-pfälzischem Boden 9000 – hier konzentriere sich der Großteil.

„Zwischen Zweibrücken und Pirmasens gab es mit die stärksten Ausbauten des Westwalls“, sagt Wagner. Es gebe ganz verschiedene Bunker-Typen, im Kirchberg befinde sich eine Anlage aus dem sogenannten „Limes-Programm“, ein „Regelbau R 10a“. Der Denkmalschützer erläutert: „Es handelt sich dabei um einen Mannschafts- und Kampfraum, es ist ein Standard-Bunker“.

Am Donnerstag wurde vermessen, wie groß das Areal ist, unter dem der Bunker liegt. In welcher Tiefe, war zuerst noch gar nicht klar. „Es können sieben, vielleicht zehn oder gar 15 Meter sein“, sagte Wagner. Der Bunker habe eine Fläche von 15 mal zehn Metern. Wandstärke: 1,5 Meter.Aber: Er wurde gesprengt. „Überall liegen zetrümmerte Teile herum. Die betroffene Fläche ist mit Sicherheit größer als die 15 mal 10 Meter.“

Was Laien überraschen wird: Nicht nur der Bunker – oder das, was von ihm übrig ist – steht unter Denkmalschutz. Sondern auch die Trümmerteile. All das muss erfasst werden. Das betreffende Gebiet darf – sollte das Bauprojekt denn tatsächlich kommen – nicht so überbaut werden, dass dies unwiderbringlich ist.

Will heißen: Eine Begrünung der Fläche wäre akzeptabel, auch ein Spielplatz darüber. Grund: Sollten Experten des Landes (das Eigentümer des Bunkers ist) zur Forschung Zutritt zu der Anlage begehren, könnten solche Dinge wieder entfernt werden. Bei einem Haus sähe das anders aus – deswegen ist eine solche Art der Bebauung unzulässig.

 Der ehren- amtliche Denkmalpfleger Günther Wagner.

Der ehren- amtliche Denkmalpfleger Günther Wagner.

Foto: Mathias Schneck

In den nächsten Tagen werde die Vermessung der Anlage abgeschlossen sein, im Anschluss wird Denkmalschützer Günther Wagner seine Stellungnahme verfassen, die dann an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt, angesiedelt beim Umweltbetrieb, geht.

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