Landgericht Zweibrücken habe Ursache für übertriebene Notwehr nicht richtig gewürdigt Bluttat Marienstraße: Verteidiger legt beim BGH Revision ein

Zweibrücken · Der Fall der tödlichen Messerattacke in der Zweibrücker Marienstraße kann noch nicht zu den Akten gelegt werden. Wie der Zweibrücker Rechtsanwalt Max Kampschulte, der Verteidiger des , auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, ist er gegen das Urteil in Revision gegangen.

 Der Rechtsanwalt des vom Landgericht Zweibrücken zu sechs Jahren Haft verurteilten Metzgers legt beim Bundesgerichtshof Revision ein

Der Rechtsanwalt des vom Landgericht Zweibrücken zu sechs Jahren Haft verurteilten Metzgers legt beim Bundesgerichtshof Revision ein

Foto: dpa/Uli Deck

Damit ist nun der Bundesgerichtshof am Zuge, der die Revision, wenn er sie für unzulässig erachtet, verwerfen kann. Sollte der BGH die Revision jedoch für begründet halten, wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zurückverwiesen.

Der Verteidiger hatte plädiert, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt und sei daher freizusprechen, allenfalls – bei einer Verurteilung wegen Totschlags in einem minder schweren Fall – „ersatzweise“ eine zweijährige Freiheitsstrafe zu verhängen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte (wir berichteten). Jedoch habe das Gericht in der Urteilsbegründung eine Notwehr-Situation ausgeschlossen, worin Rechtsanwalt Kampschulte einen von mehreren möglichen Revisionsgründen sieht. Zudem habe die Große Strafkammer, entgegen seiner Auffassung, die Voraussetzungen für die Anwendung des Paragraphen 33 des Strafgesetzbuches nicht gesehen. Nach jenem Paragraphen dürfe ein Täter, der „die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ überschreitet, nicht bestraft werden.

Der 35-jährige Metzger hatte am späten Abend des 16. August 2020 in seiner kleinen Parterre-Wohnung in der Marienstraße einen 40-jährigen Nachbarn erstochen. Der zweifache Familienvater war durch die eingetretene Wohnungstür zu ihm hereingestürmt, um den Ruhestörer (nachdem dieser eine lautstarke Auseinandersetzung mit seiner Mutter hatte) zur Räson zu bringen. Er wurde von dem 35-Jährigen mit einem Stich ins Herz so schwer verletzt, dass er wenige Minuten später vor dem Mehrfamilienhaus starb.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Messerstecher jahrelang in der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand“ Zweibrücken aktiv war – was in dem Prozess aber so gut wie keine Rolle spielte.

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