Rechtsstreit Bürgerin hat den UBZ wegen beschädigter Mauer verklagt

Zweibrücken · „Wenn der UBZ etwas auf sich hält, könnte man sich einigen, dass ein Maurer des UBZ den Schaden an der Mauer ausbessert“, schlug Rechtsanwalt Paul Schwarz gestern gegen Ende einer Verhandlung vorm Amtsgericht Zweibrücken vor. Eine von Schwarz vertretene Bürgerin hatte den UBZ verklagt.

 Erika Beetz zeigte für den Merkur-Bericht im November auf die Mauer vor ihrem Haus, die eine UBZ-Kehrmaschine beschädigt habe.

Erika Beetz zeigte für den Merkur-Bericht im November auf die Mauer vor ihrem Haus, die eine UBZ-Kehrmaschine beschädigt habe.

Foto: Lutz Fröhlich

Denn am 29. August vergangenen Jahres hatte der Fahrer einer UBZ-Kehrmaschine eine Mauer, die an den Parkplatz unter der Daimler-Brücke grenzt, angefahren. In den folgenden Wochen gab es einige Gesprächen zwischen der Geschädigten Haus- und Mauerbesitzerin Erika Beetz und einer Mitarbeiterin des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken. Dabei habe der UBZ zunächst einen Kostenvoranschlag erbeten. Dann aber eine Kehrtwende gemacht und behauptet, man könne den Schaden gar nicht verursacht haben, äußerte sich Beetz im November gegenüber dem Merkur (wir berichteten). Weil der UBZ weiter nichts zahlte, ging Beetz nun vor Gericht.

Nach der Anhörung des Kehrmaschinen-Fahrers und der Zeugen sei die Berührung der Mauer „unbestritten“, stellte die Richterin gestern fest. Die Frage, ob die „leichte Berührung“, wie der Fahrer des Kehrfahrzeugs sagte, zu den auf Fotos erkennbaren Schäden geführt hat, blieb bei der Verhandlung offen.

Der Rechtsanwalt des UBZ, Thomas Besenbruch, kündigte an, den Vorschlag von Beetz’ Anwalt Schwarz der Geschäftsführung mitzuteilen. Ein Verkündigungstermin wurde zwar angesetzt. Aber vielleicht einigen sich beide Seiten, meinte die Richterin. Dann müsste die Frage, wie es zu den Schäden gekommen ist, nicht geklärt werden.

In der Verhandlung führte der Fahrer aus, dass er nach der Reinigung des Parkplatzes beim „ganz langsamen“ Rückwärtsfahren die Mauer „leicht berührt“ habe. Er habe, wie bei solchen Fällen vorgeschrieben, in dem Haus geklingelt und einer Mieterin den Vorfall gemeldet. Diese habe ihm die Frage, ob schon vorher jemand an die Mauer gefahren sei, bejaht. Die als Zeugin geladene Mieterin erklärte dagegen, dass sie auf die Frage geantwortet habe, dass sie dazu nichts sagen könne: Der Fahrer solle sich an die Hausbesitzerin wenden.

Der Fahrer hatte auch den UBZ über den Vorfall informiert. Der Fuhrparkleiter des UBZ schaute sich das Fahrzeug und die Mauer noch am gleichen Morgen an. Dabei passe der Schaden am Fahrzeug und an der Mauer nicht zusammen. Nach seiner Einschätzung könnte die Maschine den Schaden nicht verursacht haben. Er erwähnte, dass auf dem Parkplatz an dem Tag auch Baustellenfahrzeuge unterwegs gewesen seien.

Die Tochter der Geschädigten sagte aus, sie habe morgens, gegen 5.30 Uhr, beim Weg zu ihrem auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeug noch keinen Schaden an der Mauer gesehen.

Erika Beetz berichtete, sie habe in ihren ersten Gesprächen mit dem UBZ den Eindruck gewonnen, dass der UBZ eine einvernehmliche Lösung möchte. „Dann wollte der UBZ nicht mehr für den Schaden aufkommen.“

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