Bürgerbegehren wäre Schlag ins Wasser

Zweibrücken · Bürgerbeteiligung wird in der Kommunalpolitik allzu oft vernachlässigt. Eine ungenutzte Chance ist auch, dass es bislang noch nie ein Bürgerbegehren in Zweibrücken gegeben hat. Wahrscheinlich deshalb, weil dieses in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung verankerte Recht vielen gar nicht bewusst ist.Nun hat die AfD im Stadtrat angekündigt, ein Bürgerbegehren zu starten, um die Bürger über die "Erlebnistreppe" vom Rathaus herunter zum Schwarzbach entscheiden zu lassen.

Das klingt gut - ist bei genauerem Hinsehen aber wenig hilfreich, tatsächlich einen Impuls für mehr Bürgerbeteiligung in Zweibrücken zu geben. Im Gegenteil.

Bürgerbegehren ersetzen laut Gemeindeordnung die repräsentative Demokratie nicht, sondern ergänzen diese. Sie richten sich gegen Ratsbeschlüsse - die aufgehoben werden, wenn genug Bürger ein Bürgerbegehren unterzeichnen und im folgenden Bürgerentscheid bei ausreichend hoher Wahlbeteiligung eine Mehrheit gewinnen.

Damit sind Bürgerbegehren dann sinnvoll, wenn die Mehrheitsverhältnisse bei einem Thema knapp sind, Volksvertreter um eine von zwei möglichen Entscheidungen ringen. Dies ist bei den Vorhaben für die "Stadt am Wasser" aber nicht der Fall. Hier zeichnet sich eine breite Ratsmehrheit ab, weit über die große Koalition hinaus. Seit kurz vor der letzten Kommunalwahl wird das Thema öffentlich diskutiert - natürlich gab es dazu auch kritische Bürgerstimmen, aber von einer Protestwelle kann keine Rede sein, zumal die praktischen Erfahrungen mit den Wasser-Elementen in der Fußgängerzone sehr positiv sind. Weshalb ein Bürgerbegehren vorab zum Scheitern verursacht sein dürfte. Das schlechte Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht das Problem - Demokratie ist nie herausgeworfenes Geld. Aber ein deutlich gescheitertes Bürgerbegehren würde Bürger demotivieren, dieses Instrument noch einmal auszuprobieren. Und das wäre schade.

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