Bubenhauser Schläger müssen hinter Gitter

Zweibrücken · Insbesondere die Schwere der Verletzungen des Opfers bewegte das Landgericht Zweibrücken gestern dazu, gegen zwei junge Angeklagte Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen.

Zu mehrjährigen Haftstrafen wurden gestern die beiden Angeklagten verurteilt, die nach Auffassung der großen Jugendstrafkammer des Landgerichtes Zweibrücken einen 43-Jährigen derart verprügelt hatten, dass dieser längere Zeit in Lebensgefahr schwebte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer trug bei der Schlägerei am Abend des 16. September 2014 an dem Gashäuschen vor dem Bubenhauser Netto-Markt unter anderem Serienbrüche der Rippen und eine Verletzung der Lunge davon. "Ich habe so etwas noch nie gesehen", kommentierte der Vorsitzende Richter die Bilder nach der Tat. Die Schwere der Verletzungen sei auch der Grund, warum bei dem 24-jährigen Angeklagten keine Bewährungsstrafe infrage komme, wie sie dessen Verteidiger wollte. Trotz eines Geständnisses und keiner einschlägigen Vorstrafen wurde der Angeklagte zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wie von der Oberstaatsanwältin beantragt. "Die Gesellschaft kann hier nur mit einer Freiheitsstrafe reagieren", sagte der Richter.

Bei dem 21-jährigen Täter folgte das Landgericht der Auffassung der Anklagevertreterin allerdings nicht, die hier Erwachsenen-Strafrecht anwenden wollte. Aufgrund seiner Persönlichkeit haben ihn die Richter noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er wandert nun für fünf Jahre hinter Gitter, da er acht einschlägige Vorstrafen hat und die für das Gericht erwiesenen Tatvorwürfe geleugnet hat. Dass ihm nur eine Ohrfeige nachzuweisen sei, wie der Verteidiger argumentierte, sah das Gericht anders. Zumal er durch die Aussage des Mittäters schwer belastet werde. Ob das Opfer auch mit Fußtritten malträtiert wurde, konnte das Gericht nicht aufklären. "Aufgrund der gemeinschaftlichen Tat und der Schwere der Verletzungen ist das im Grunde auch egal", so der Richter. Eine Tötungsabsicht könne ausgeschlossen werden, da dem Duo die Folgen der Schläge nicht bewusst gewesen seien. Deshalb würden sie nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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