Gespräch mit Interessent ausgefallen Bisher kein Nachfolger für Disko A8
Zweibrücken · Das Gespräch eines Interessenten mit der Stadtspitze fiel gestern krankheitsbedingt aus. Ein Problem bleibt die drohende Vergnügungssteuer. Derweil läuft die Versteigerung des Inventars an.
Die Zeit der letzten Zweibrücker Disko in der Contwigerhangstraße 4 ist wohl endgültig vorbei: Ein Sprecher des Insolvenzverwalters, der Saarbrücker Kanzlei Schiebe und Collegen, erklärte auf Merkur-Anfrage, dass man keinen Nachfolger für das A8 gefunden habe: „Wir hoffen immer noch, dass ein Wunder geschieht und jemand um die Ecke kommt, aber die Vorzeichen sind nicht gut.“ Aktuell steht das Interieur der Disko durch die Riegermann Ingenieur & Handelscontor GmbH zur Versteigerung an, weil man etwa die fortlaufenden Mietkosten decken müsse. Problematisch seien für die Nachfolge die von der Stadt erhobenen Vergnügungssteuern, die der künftige Betreiber zahlen müsste. Die vorherige Betreiberin M&T Vermiet GmbH hatte diese Zahlungen als Grund für die Insolvenz genannt. 170 000 Euro hatte die Stadt seit 2013 rückwirkend gefordert.
Einen Strohhalm gibt es indes noch. Der Sprecher erklärt, es habe Interessenten gegeben, die die komplett ausgestattete Disko weiterbetrieben und vor vier, fünf Wochen angekündigt hätten, das Gespräch mit Oberbürgermeister Kurt Pirmann zu suchen. Just gestern war laut Stadtsprecher Heinz Braun ein solches Gespräch angesetzt. Doch es musste abgesagt werden, weil Pirmann ins Krankenhaus musste. Womöglich sei es da um besagten Interessenten des Insolvenzverwalters gegangen, vermutete auch der Sprecher. Der Interessent sei ein regionaler Diskobetreiber, ergänzte er. Ob es sich um den Unternehmer Wolfgang Traxel handelt, der mit vielen Diskos in der Region in Verbindung steht, sagte er auf Nachfrage nicht. Für Zweibrücken hatte Traxel das A8 eröffnet und die Geschäftsleitung der betreibenden M&T Vermiet-GmbH später an Stefanie Mayer übertragen. Sollte der Interessent doch noch ein Angebot auf den Tisch legen, heißt es vom Insolvenzverwalter, finde man eine Lösung für die Übernahme. Auch eine Rückabwicklung von dann veräußertem Mobiliar sei denkbar.
Dass die Stadt bei einem neuen Betreiber oder einem alten unter neuen Namen auf die Vergnügungssteuern verzichtet, ist indes unwahrscheinlich. Auch Oberbürgermeister Pirmann könne dies nicht erwirken, erklärt Stadtsprecher Heinz Braun. Denn zugrunde liegt die städtische Vergnügungssteuersatzung. Änderungen etwa zur Bemessung der Steuerhöhe müsste der Stadtrat erlassen.
Allerdings hatte das Verwaltungsgericht in Neustadt im Rahmen eines Verfahrens mit der M&T Vermiet-GmbH bestätigt, dass die Stadt hier korrekt vorgegangen sei, die Steuerhöhe anhand geschätzter Besucherzahlen zu bemessen. Die Betreiberseite, namentlich Wolfgang Traxel, hatte vor dem Zweibrücker Rechtsausschuss in der Sache hingegen dafür geworben, dass die Stadt die Steuern anhand der Quadratmeterzahl festsetzt.