Bildungspaket: Stadt reagiert auf schleppende Bearbeitung der Anträge

Zweibrücken. Eher schleppend läuft in Zweibrücken die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. 450 davon seien bislang eingegangen, 135 wurden bereits bearbeitet, sagte Stadtsprecher Heinz Braun. Nach einem Bericht des SWR läuft die Bearbeitung zum Beispiel im Donnersbergkreis deutlich schneller

Zweibrücken. Eher schleppend läuft in Zweibrücken die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. 450 davon seien bislang eingegangen, 135 wurden bereits bearbeitet, sagte Stadtsprecher Heinz Braun. Nach einem Bericht des SWR läuft die Bearbeitung zum Beispiel im Donnersbergkreis deutlich schneller. Auch der Landkreis Südwestpfalz hat bislang einen höheren Anteil der Anträge bearbeitet."So richtig wissen wir auch nicht, woran es bei uns liegt", sagte Braun. Grundsätzlich sei die personelle Ausstattung in der Stadtverwaltung sehr knapp bemessen. Darum habe man nun reagiert: Ab Montag wird sich eine zusätzliche Halbtags-Kraft um die Anträge kümmern. Viel schneller werden die Anträge aber auch dann nicht bearbeitet, glaubt Braun. Denn jeder Einzelfall müsse mit Schulen, Kindergärten oder Vereinen abgesprochen werden. "Das ist alles relativ kompliziert." Gerade in den Ferien sei es zu Verzögerungen gekommen.

Im Landkreis Südwestpfalz habe es bislang rund 1850 Leistungsanträge gegeben, sagte Sprecher Ruven Fritzinger auf Merkur-Anfrage. Davon seien gut 1000 vollständig bearbeitet. Die Landkreis-Verwaltung habe sich wegen des nahenden Ferien-Endes zunächst auf die Anträge konzentriert, die die Kostenübernahme für Schulbedarf und Schulmittagessen enthalten. Diese Anträge sind laut Fritzinger inzwischen alle bearbeitet. Eine geringere Priorität hatten dagegen bislang die Zuschüsse für soziale und kulturelle Teilhabe. In dem Bereich seien bislang erst 20 Prozent der Anträge vollständig bearbeitet.

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. gda

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