BI Mörsbach bezichtigt UBZ der Asbestlüge

Zweibrücken · SGD Süd und UBZ erklären unisono, es gebe auf der Mülldeponie Rechenbachtal keine Probleme im Umgang mit Asbest. Dabei ist ein Vorgang sogar aktenkundig geworden. UBZ-Chef Werner Boßlet klassifiziert den im Nachgang als Einzelfall. Doch Zeugen und UBZ-Mitarbeiter behaupten das Gegenteil.

Einmaliges Versehen oder Dauerproblem? Der fehlerhafte Umgang mit gefährlichem Asbest auf der Mülldeponie Rechenbachtal rückt wieder in den Fokus, seit der Merkur vergangene Woche bei der Aufsichtsbehörde SGD Süd Dokumente über Auffälligkeiten bei Prüfungen angefordert hatte. Ergebnis: Am 28. März 2012 waren Kontrolleuren der SGD mehrere aufgeplatzte, sogenannte Big Bags mit ausgetretenen Asbestteilen auf der Deponie aufgefallen. Ein Vorgang, der nebst Beweisfotos in die Akten als Vermerk einging. Werner Boßlet, der Chef des Deponiebetreibers UBZ, kommentierte den Vorgang am Freitag in einer Mitteilung als "Einzelfall durch menschliches Versehen" (wir berichteten). Der UBZ hatte die Zeilen geschickt, nachdem die SGD Süd ihn über die Aushändigung der Infos an den Merkur informiert hatte. Die deponiekritische Bürgerinitiative (BI) Mörsbach wirft nun die Frage auf, ob der Zwischenfall wirklich einmalig war. Oder fand er nur offiziellen Niederschlag, weil zufällig die SGD Süd vor Ort war?

Die BI sieht den Umgang mit Asbest im Rechenbachtal schon seit ihrer Gründung Anfang 2014 kritisch. Dass zwischen den Frühjahren 2012 und 2013 sogar mehrmals Asbestmüll nicht vorschriftsgemäß auf dem Deponiegelände gelegen haben soll, hatten im März 2014 zwei Zeugen der BI behauptet, mit denen die SGD Süd erst ein gutes Jahr später, am 9. März 2015, einen Vor-Ort-Termin durchführte. Dort stellte man nichts mehr fest. In ihrem am 10. Juni 2015 erteilten Planfeststellungsbeschluss, in dem die Laufzeitverlängerung der Deponie erlaubt wird und gegen den der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rheinland-Pfalz gerichtlich vorgeht, schrieb die SGD Süd zu dem Vor-Ort-Termin: "Ein nicht sachgemäßer Umgang mit Asbestzementplatten wurde von Vertretern des UBZ bestritten." Der Asbestbeauftragte des UBZ weise die Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Asbest ein, er nehme "regelmäßige Sichtkontrollen auf der Deponie" vor. Dabei seien ihm keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Auch bei einer "elektronisch geführten Fotodokumentation" zwischen den Frühjahren 2012 und 2013 hätten die SGD-Mitarbeiter "keine Unregelmäßigkeiten festgestellt".

Warum hat aber die SGD Süd nicht intensiver geprüft, wenn sie über den Zwischenfall vom 28. März 2012 bescheid wusste? Das überrascht die BI Mörsbach. Denn der lag schließlich in dem Zeitraum, auf den sich die beiden Zeugen bezogen.

Ein Umstand, den BI-Vorsitzender Dennis Nizard gestern als "besonders skandalös" bezeichnete. Der Ortstermin diesen März sei vor diesem Hintergrund eine "Farce" gewesen, die SGD habe schließlich gewusst, "dass sie genau das, was vorgeworfen wurde, selbst gerügt hatte". Der UBZ habe gewusst, dass er gerügt worden sei. Dennoch hätten beide Unzulänglichkeiten geleugnet. Nizard: "Die SGD Süd und der UBZ haben gemeinsam wissentlich die Unwahrheit gesagt, die Öffentlichkeit damit getäuscht und dadurch die Entscheidung absichtlich falsch beeinflusst."

Warum die SGD Süd trotz der Aktennotiz keinerlei Probleme im Umgang mit Asbest konstatierte und keine Schritte einleitete, konnte die Behörde gestern nicht beantworten. Auf eine Merkur-Anfrage hieß es, die Beantwortung erfordere umfangreiches Aktenstudium und benötige einige Zeit.

Zugeknöpfter gab sich der UBZ. Wissen wollte der Merkur etwa, ob man garantieren könne, dass es sich am 28. März 2012 um einen Fall gehandelt hat, Zwischenfälle mit Asbest wegen menschlichen Versagens nicht immer dokumentiert werden, ob der UBZ beim Umgang mit Asbest gegenüber der SGD Süd wissentlich gelogen hat oder wie man sich zu Aussagen von UBZ-Mitarbeitern stellt, die schon dieses Frühjahr über häufigeren unsachgemäßen Umgang mit Asbest geklagt hatten. Zu den Fragen verwies stellvertretend für Chef Boßlet die Chefin der Abfallverwertung Daniela Walle auf die Mitteilung von Freitag: "Soweit von Ihnen über die bekannten Tatsachen hinausgehende Mutmaßungen angestellt werden, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir uns hierzu nicht äußern werden."

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