BGH: NS-Werk muss in Landes-Obhut bleiben

Hannover · Im Rechtsstreit um die Werke des norddeutschen Künstlers Erich Klahn (1901-1978) hat die Klosterkammer Hannover endgültig verloren: Die Landesbehörde muss eine Stiftung, die Werke Klahns verwahrt, weiter betreiben.

Der Bundesgerichtshof wies nun eine Nichtzulassungsbeschwerde der Klosterkammer zurück, womit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle rechtskräftig ist. Die Klosterkammer wollte sich wegen Klahns NS-Nähe von dessen Werken trennen. Das OLG hatte die Kündigung des Stiftungsvertrags mit den Klahn-Erben für unwirksam erklärt. Die Erben hätten der Landesbehörde die Werke dauerhaft als "Schenkung unter Auflage" übertragen. Dagegen wollte sich die Klosterkammer mit dem Gang nach Karlsruhe wehren - ohne Erfolg.

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