BGH: NS-Werk muss in Landes-Obhut bleiben
Hannover · Im Rechtsstreit um die Werke des norddeutschen Künstlers Erich Klahn (1901-1978) hat die Klosterkammer Hannover endgültig verloren: Die Landesbehörde muss eine Stiftung, die Werke Klahns verwahrt, weiter betreiben.
05.01.2017
, 11:50 Uhr
Der Bundesgerichtshof wies nun eine Nichtzulassungsbeschwerde der Klosterkammer zurück, womit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle rechtskräftig ist. Die Klosterkammer wollte sich wegen Klahns NS-Nähe von dessen Werken trennen. Das OLG hatte die Kündigung des Stiftungsvertrags mit den Klahn-Erben für unwirksam erklärt. Die Erben hätten der Landesbehörde die Werke dauerhaft als "Schenkung unter Auflage" übertragen. Dagegen wollte sich die Klosterkammer mit dem Gang nach Karlsruhe wehren - ohne Erfolg.