Zweibrücken Bewährungsstrafen für Drogenhändler beantragt

Zweibrücken · Die beiden Angeklagten hatten zuvor in bereits abgeschlossenen Verfahren gegen andere Kriminelle ausgesagt.

Bewährungsstrafen für Zweibrücker Drogenhändler beantragt​
Foto: Rainer Ulm

„Die Hosen herunterlassen“ war d i e Redewendung, die am Freitag im Landgericht Zweibrücken geradezu strapaziert wurde. Insbesondere in den Plädoyers, die am Nachmittag vor der Ersten Großen Strafkammer zu hören waren. Vor ihr haben sich ein 38-jähriger Saarpfälzer und ein 24-jähriger Zweibrücker seit Anfang April wegen diverser gemeinsamer Drogengeschäfte in der Saar- und in der Südwestpfalz zu verantworten (wir berichteten).

Zunächst verwies Staatsanwalt Patrick Langendörfer in seinem Schlussvortrag auf „die besondere Situation“, dass die beiden Angeklagten „von Anfang an die Hosen heruntergelassen“, also „ausgepackt“ hätten. Weshalb „unbestritten“ der Paragraph 31 des Betäubungsmittelgesetzes angewendet werden müsse. Dieser Paragraph hält eine „Kronzeugenregelung“ bereit, die es dem Gericht erlaubt, die Strafe zu mildern oder ganz davon abzusehen, wenn der Täter freiwillig zur Aufklärung weiterer Drogendelikte beigetragen hat – beispielsweise durch das Benennen von Mittätern, Auftraggebern, Hintermännern oder Ankäufern.

Wie der Staatsanwalt sagte, seien insbesondere von dem älteren Angeklagten darüber hinaus „Taten offenbart worden, die man wohl niemals hätte nachweisen können“. „Er war in besonderer Weise kooperativ, hat sich sogar selbst belastet.“ Im Übrigen sei hier von minder schweren Fällen auszugehen. Eine solche „Milderung muss auch spürbar sein“, befand der Staatsanwalt. Vor allem für den 38-jährigen Angeklagten, der sich, weil er als Kronzeuge in vier vorangegangenen Prozessen gegen mehrere, inzwischen zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Drogenbanden-Mitglieder (wir berichteten) ausgesagt hatte und sich seither zur eigenen Sicherheit im Zeugenschutzprogramm befände. Ein Umstand, der einen „Einschnitt in seinem Leben“ bedeute. Mit ihrer Aussagebereitschaft seien die Angeklagten, so der Staatsanwalt weiter, „ein großes Risiko eingegangen“. Auch diesen Umstand gelte es, in der Strafzumessung zu berücksichtigen. Der Anklagevertreter beantragte deshalb für beide Angeklagten jeweils eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Dabei berücksichtigte Staatsanwalt Langendörfer einen „Mengenrabatt“, den die Strafkammer den beiden Männern zuvor eingeräumt hatte: Sie stellte in dem Verfahren gegen den 38-Jährigen 16 Fälle und in dem Verfahren gegen den 24-Jährigen sieben Fälle „im Hinblick auf die verbleibenden Taten“ ein. Zu Beginn des Prozesses waren den Männern laut Anklage 37 beziehungsweise 15 Fälle „eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ im Zeitraum 2018 bis 2020 zur Last gelegt worden. Nun blieben sechs Fälle bandenmäßigen Drogenhandels für jeden der Angeklagten sowie für das Rauschgift-Duo insgesamt 14 Fälle des Drogenhandels, je ein Fall des gewerblichen Drogenhandels und der Beihilfe zum Drogenhandel übrig. In zwei Punkten blieb der Staatsanwalt allerdings hart: Einerseits forderte er die Einziehung der Taterträge von bis zu 251 000 Euro, wenngleich sich der Betrag wegen der verringerten Fallzahl stark reduzieren dürfte. Andererseits beharrte er auf der angenommenen bandenmäßigen Vorgehensweise der Angeklagten, die zeitweise als Trio agiert haben sollen (gegen den Dritten wird noch ermittelt).

Hingegen erklärten sich die Verteidiger der beiden Angeklagten in ihren Plädoyers zwar mit Bewährungsstrafen für ihre Mandanten grundsätzlich einverstanden. Jedoch stellten sie sowohl Bandenmäßigkeit als auch die Höhe der Taterträge infrage. Der Pirmasenser Rechtsanwalt Walter Höh, der dem 24-Jährigen zur Seite stand, sagte zum Thema „Bande“: „Es gab keine gefestigten kriminellen Strukturen.“ Und sein Kollege, der Zweibrücker Rechtsanwalt Max Kampschulte, der den 38-Jährigen vertrat, erklärte bezüglich eines möglichen Gewinns aus den vielen Drogengeschäften: „Der Tatertrag tendiert gegen null.“

Wohin die Erste Strafkammer des Landgerichts „tendiert“, ist am kommenden Dienstag zu erfahren. Denn dann soll um 15 Uhr das Urteil verkündet werden.

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