Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken Bewährung nach Erpressung und Schlägerei

Zweibrücken · Die Große Jugendkammer des Landgerichts Zweibrücken hat einen 22-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt und sie zur Bewährung ausgesetzt, vor allem wegen der guten Sozialprognose.

 Das Zweibrücker Landgericht am Goetheplatz.

Das Zweibrücker Landgericht am Goetheplatz.

Foto: Rainer Ulm

Es waren keine harmlosen Jugendsünden. Am Ostermontag des Jahres 2016 hatte der heute 22-Jährige gemeinsam mit drei Begleitern zwei junge Männer vor der Zweibrücker Schloss-Apotheke am Busbahnhof abgezogen – mit vorgehaltener Softair-Pistole. Dabei handelt es sich um einen eigentlich für das taktische Geländespiel Airsoft entwickelten, täuschend echten Nachbau einer wirklichen Schusswaffe. Die Beute des Überfalls mitten in Zweibrücken: 20 Euro aus der Geldbörse des einen jungen Mannes, der andere hatte sein Handy, das die Räuber ebenfalls einforderten, nicht herausgerückt.

Im Jahr darauf, am 6. Juni 2017, prügelte er am Rosengarten-Hotel auf einen Mann ein, der ihn auf einen fehlenden Gullideckel angesprochen hatte. Er verletzte ihn unter anderem durch einen Schlag auf den Hinterkopf. Wieder ein Jahr später, am 12. Mai 2018, traktierte er am Rande des Dellfelder Scheunenfestes einen Mann mit Faustschlägen und Fußtritten. Zudem ohrfeigte und beleidigte er eine junge Frau („Du Schlampe!“), die damals versucht hatte, die beiden Kampfhähne zu trennen. Wegen dieser und weiterer Straftaten war der heute 22-Jährige im Jahr 2018 vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Gegen diesen Richterspruch waren sowohl der Verteidiger des jungen Mannes als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

In dem Berufungsverfahren verurteilte die Große Jugendkammer des Landgerichts Zweibrücken den geständigen 22-Jährigen nun wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer neuen Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Es legte eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Die Jugendkammer folgte damit den übereinstimmenden Anträgen von Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann und des St. Ingberter Rechtsanwalts Robert Münch, der den jungen Mann vertrat.

Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Michael Schubert darauf geeinigt, „im Hinblick auf die positive Entwicklung des Angeklagten“ die Berufung zu beschränken. Gleichwohl wurde der 22-Jährige beauflagt, 1100 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und auch zukünftig auf jeglichen Drogenkonsum zu verzichten. Er will nach eigenen Angaben bereits mit seiner 2018 begonnenen Ausbildung zum Gerüstbauer auf den regelmäßigen Drogenkonsum verzichtet haben.

„Sie haben jetzt gerade nochmal die Kurve gekriegt“, wandte sich Richter Schubert in seiner Urteilsbegründung eindringlich an den 22-jährigen Zweibrücker. „Hätte die Verhandlung vor zwei Jahren stattgefunden, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen.“ Denn, so Richter Schubert weiter, „das, was geschehen ist, sind gravierende Taten – ganz, ganz bedenklich“. Jedoch hätten sich die Vergehen über mehrere Jahre hingezogen, und die Jugendgerichtshilfe habe für den 22-Jährigen auch noch eine gute Sozialprognose gestellt. Und „seit zwei Jahren ist Ruhe“, stellte Richter Schubert fest.

Allerdings zeige der Umstand, dass bei dem jungen Zweibrücker erst Anfang dieses Jahres einige Gramm Amphetamin gefunden worden seien, „dass die Flamme noch nicht ganz aus ist“, schränkte der Vorsitzende ein. Jedoch sei „bemerkenswert“, dass er eine Ausbildung begonnen und seit vier Jahren eine Freundin an seiner Seite habe, was sich offensichtlich positiv auf sein Verhalten ausgewirkt habe. Schuberts Richterrat zum Schluss: „Halten Sie also die Füße still und den Ball flach!“

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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