Prozess vor dem Amtsgericht Bewährung für Todesschützen

Zweibrücken · Ein 49-jähriger Zweibrücker ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes vom Schöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken verurteilt worden. Er soll seine 51-jährige Ex-Lebensgefährtin, mit der er am 6. Oktober 2019 in seiner Wohnung am Zweibrücker Mannlichplatz gezecht hatte, versehentlich mit einem Schuss in die Brust getötet haben.

 In einer Dachgeschosswohnung am Mannlichplatz war die 51-Jährige zu Tode gekommen.

In einer Dachgeschosswohnung am Mannlichplatz war die 51-Jährige zu Tode gekommen.

Foto: Rainer Ulm

Am Ende des feuchtfröhlichen Pärchen-Abends war die Flasche Schlehen-Schnaps leer und die Frau tot. Die 51-Jährige wurde am 7. Oktober 2019 in der Dachgeschosswohnung ihres Ex-Lebensgefährten am Zweibrücker Mannlichplatz gefunden – mit einer Schussverletzung in der Brust. Der damals 48-jährige Ex-Lebensgefährte hatte sich am Morgen bei der Polizei gemeldet und angegeben, gerade seine einstige Partnerin leblos in seinem Wohnzimmer auf dem Sofa mit einer Pistole in der Hand entdeckt zu haben. Er soll seinerzeit gegenüber den Beamten zudem die Vermutung geäußert haben, die Frau habe sich möglicherweise selbst erschossen.

Am Donnerstag hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken den heute 49-jährigen Ex-Lebensgefährten der Toten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt – wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus und entsprach damit den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt Rouven Balzer und vom Zweibrücker Rechtsanwalt Markus Freyler, der den Angeklagten vertrat.

Das Gericht war überzeugt, dass der damals 48-Jährige, als er am späten Abend des 6. Oktober, einem Sonntag, seine 51-jährige Ex-Lebensgefährtin beim Hantieren mit einer Schusswaffe versehentlich erschoss, im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit handelte. Denn der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert und seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. „Das Gericht geht davon aus, dass der tödliche Schuss vom Angeklagten abgegeben worden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Pick in seiner Urteilsbegründung. „Alles andere (beispielsweise eine Selbsttötung der Frau) ist zu fernliegend.“ Eine bedingt vorsätzliche Tat des 49-Jährigen sei nicht nachweisbar. „Es gab keinen Grund, es gab kein Motiv, es gab keinen Streit. Es wurde nur sehr viel getrunken“, sagte Richter Pick. „Ein höheres Maß an Fahrlässigkeit ist kaum denkbar.“

Allerdings wäre diese „Tragödie“ auch durch das spätere Opfer selbst abwendbar gewesen, wenn die Frau das Zimmer verlassen hätte, nachdem sie die dort schon seit längerer Zeit herumliegende Pistole entdeckt hatte: „Sie hätte den Raum verlassen und so der Tat entgehen können.“ Deshalb habe auch die Frau, ohne ihr die Schuld zuweisen zu wollen, „ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit an den Tag gelegt“, sagte Richter Pick.

Rückblende: Der Ex-Lebensgefährte der Toten war bereits kurz nach der Bluttat ins Visier der Ermittler geraten, die zunächst vermuteten, dass er die Frau vorsätzlich tötete. Darauf hatte unter anderem die für eine Selbsttötung ungewöhnliche Lage der Einschuss- und Austrittlöcher (unterhalb des linken Schlüsselbeins und des rechten Schulterblattes) hingedeutet. Deshalb kam der 49-Jährige zunächst in Untersuchungshaft, aus der er allerdings nach vier Monaten wieder entlassen wurde. Nach damaligem Ermittlungsstand konnte seine Aussage, die einen Unfalltod nahelegte, nicht zweifelsfrei widerlegt werden, wie die Staatsanwaltschaft seinerzeit mitteilte. Dennoch klagte die Ermittlungsbehörde den Elektroinstallateur später an.

Am Donnerstag nun räumte der 49-Jährige über seinen Verteidiger ein, an jenem Sonntag von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit der er sich immer noch freundschaftlich verbunden fühlte, in seiner Dachgeschosswohnung am Mannlichplatz besucht worden zu sein. Dort habe man gemeinsam gegessen und Schnaps getrunken, „weil gerade kein Bier im Hause war“. Zwischendurch habe man am Computer Musik gehört und auf Facebook gestöbert. Irgendwann habe er die Pistole in die Hand genommen, um damit vor seiner Freundin „zu prahlen und anzugeben“. Auch die Frau habe mit der Waffe „herumhantiert“. Allerdings will er „nicht wahrgenommen“ haben, „dass ein Schuss abgegeben wurde“. Erst am Montagmorgen, als er aus seinem Schlafzimmer gekommen sei und sich für „die Arbeit fertig machen“ wollte, habe er bemerkt, dass seine Freundin, die noch im Wohnzimmer auf der Couch saß, tot sei. Er habe ihr dann die Pistole in die kalte rechte Hand gelegt.

Wollte er damit etwas vertuschen? Das zumindest glaubt der Zweibrücker Rechtsanwalt Uwe Zehrden, der den 26-jährigen Sohn der Toten als Nebenkläger vertrat. Der tödliche Schuss sei „kein Zufall“ gewesen, sondern der 49-Jährige, der sich gut mit Waffen auskenne, habe „absichtlich abgedrückt“, sagte der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer. Er will nun, wie er unmittelbar nach dem Urteilsspruch dem Merkur sagte, „darüber nachdenken“, ob er gegen das aus seiner Sicht viel zu milde Urteil in Berufung geht.

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