Bewährungsstrafe für NPD-Vize

Trier · Der NPD-Politiker Safet Babic ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Bei einer Kundgebung in Trier hat er nach Ansicht des Gerichts Asylbewerber beleidigt und zu Hass gegen Ausländer aufgestachelt.

 Der rheinland-pfälzische NPD-Vize Safet Babic spricht im Oktober 2010 bei bei einer Mahnwache in Trier ins Megaphon. Jetzt ist er wegen seiner Äußerungen im Februar 2014 bei einer Kundgebung an einer Trierer Flüchtlingsunterkunft wegen Volksverhetzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: Frey/dpa

Der rheinland-pfälzische NPD-Vize Safet Babic spricht im Oktober 2010 bei bei einer Mahnwache in Trier ins Megaphon. Jetzt ist er wegen seiner Äußerungen im Februar 2014 bei einer Kundgebung an einer Trierer Flüchtlingsunterkunft wegen Volksverhetzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: Frey/dpa

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NPD-Politiker Safet Babic (35) ist gestern wegen Volksverhetzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der rheinland-pfälzische NPD-Vize habe mit seinen Äußerungen im Februar 2014 bei einer Kundgebung an einer Flüchtlingsunterkunft in Trier zu Hass aufgerufen und Asylbewerber herabgewürdigt, sagte Richterin Steffi Lübke am Amtsgericht Trier . Verbale Zuspitzungen seien im politischen Bereich zwar erlaubt. "Aber es gibt gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen", sagte sie.

Unter anderem hatte Babic laut Gericht Asylbewerber als "Fraktion der Baumwollpflücker" bezeichnet. Damit habe er "das Menschsein dieser Personen im Inneren angegriffen", sagte Lübke. Seine Äußerungen über "Affen in Menschengestalt" könne man dagegen nicht nur auf Bewohner der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA), sondern auch auf die Gegendemonstranten beziehen. Mit dem Urteil blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine neunmonatige Bewährungsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung forderte Freispruch - und kündigte nach dem Richterspruch an, in Berufung zu gehen. Anwältin Nicole Schneiders sagte, Babics Äußerungen seien nicht gegen Asylbewerber , sondern gegen Gegendemonstranten gerichtet gewesen.

Nach Ansicht der Verteidigerin sind die im Prozess eingeführten Tonaufnahmen von der Kundgebung "nicht verwertbar". Nach dem Versammlungsgesetz bedürfe es für Mitschnitte eine "konkrete, erhebliche Gefahr". Diese habe es aber nicht gegeben.

Richterin Lübke dagegen betonte, die Polizei habe sich aufgrund einer besonderen Gefährdungslage für eine Aufzeichnung der Redebeiträge entschieden. Bei der Kundgebung standen 15 bis 20 NPD-Anhänger rund 200 bis 300 Gegendemonstranten gegenüber. Es habe Drohungen von beiden Seiten gegeben. Die Aufzeichnung sei daher "zulässig und verwertbar".

Babic war bereits Ende 2010 vom Landgericht Trier wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Trierer Kommunalwahlkampf 2009 war er bei einer Prügelei, bei der ein Student krankenhausreif geschlagen wurden, laut Gericht die treibende Kraft gewesen. Der Student hatte zuvor NPD-Plakate abgerissen. Dass Babic selbst zugeschlagen oder getreten hat, wurde ihm nicht nachgewiesen.

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