Landgericht Zweibrücken Makler-Prozess: Opfer zieht Tresen Zeugenstand vor

Zweibrücken · Im Prozess gegen eine Zweibrücker Maklerin, der die Staatsanwaltschaft Betrug vorwirft, haben am Dienstag zwei Zeugen ausgesagt, die die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken auf Antrag des Verteidigers der 57-Jährigen vorgeladen hatte.

Betrugsvorwurf: Makler-Prozess im Landgericht Zweibrücken geht weiter
Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb/Jens_Kalaene

Die beiden Zeugen sollten bestätigen, dass der 56-jährige vermeintlich Geschädigte, der sich zu zwei Verhandlungsterminen im August per Attest krank gemeldet hatte, seinerzeit zur Arbeit gegangen sei. Was sie am Dienstag auch taten.

So sagte eine 36-jährige Freundin der Angeklagten aus, den Mann am späten Nachmittag des 14. August, dem ersten Gerichtstermin, in seiner Sportlerkneipe in Erfenbach beim Bierzapfen gesehen zu haben und von ihm bedient worden zu sein. „Er hat meine Bestellung aufgenommen“, berichtete die Haushaltshilfe. Sie legte dem Gericht sogar Fotos vor, die sie in dem Sportlerheim gemacht hatte.

Ein anderer Zeuge, ein 56-jähriger Zweibrücker, gab an, von der Maklerin am 22. August, dem zweiten Gerichtstermin, beauftragt worden zu sein, den Verhandlungsunwilligen zu beobachten. Er habe ihn daraufhin an jenem Tage auf dem Parkplatz an der Zweibrücker Heiligkreuz-Kirche in dessen Auto sitzend entdeckt. Der Mann sei aber nicht ausgestiegen und zum zeitgleichen Verhandlungstermin ins Landgerichtsgebäude schräg gegenüber gegangen, sondern nach einiger Zeit in ein Schnellrestaurant, danach in eine Waschstraße und schließlich in sein Sportlerheim gefahren, wohin er dem Mann gefolgt sei. Im Sportlerheim will auch er den Aussageunwilligen beim Bierzapfen am Tresen gesehen haben. Um das zu beweisen, legte auch er dem Gericht Fotos vor, die er in der Sportlerkneipe heimlich mit seinem Handy geschossen hatte. Warum der Vorgeladene offenbar eine Krankheit vorschützte und die Gerichtstermine schwänzte, blieb jedoch unklar.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 57-Jährigen Betrug mit Immobiliengeschäften in 20 Fällen vor. So soll sie dem Hauseigentümer angeboten haben, sein Bauernhaus in Überherrn zu verkaufen. Im Zuge dessen soll sie von ihm immer mal wieder Bearbeitungsgebühren verlangt und bekommen haben – mehr als 107 000 Euro –, ohne Gegenleistung. Die Verhandlung wird am 12. November, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

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